Die Flurneuordnung in Nellingen mindert Nachteile für die Landwirtschaft, die aufgrund des Flächenverlustes der Neubautrasse Wendlingen-Ulm und des Ausbaus der Bundesautobahn A8 entstanden sind.
„Ein Projekt wie die Neubautrasse Wendlingen-Ulm und der parallele Ausbau der Bundesautobahn A8 hat großes öffentliches Interesse. Allerdings entsteht für die örtliche Landwirtschaft von Nellingen ein Flächenverlust von rund 57 Hektar. Eine Unternehmensflurneuordnung wird diesen Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümerinnen und Eigentümern verteilen. Für die örtliche Landwirtschaft wird sie ein neues Wegenetz und zukunftsfähige Schläge schaffen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
In einer virtuellen Veranstaltung übergab Minister Hauk einen Bewilligungsbescheid über fast 1,2 Millionen Euro. Dieser Zuschuss von Bund und Land ermöglicht der Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Nellingen (DB/A 8) den Ausbau von über 20 Kilometern Asphalt- und Schotterwegen. Weitere 228.000 Euro stellt die Gemeinde Nellingen als freiwilligen Beitrag zur Senkung der Teilnehmerbeiträge bereit. Ein Großteil der Kosten tragen jedoch die Verursacher. Die Deutsche Bahn und der Bund, als Träger der Autobahn, werden über 2,5 Millionen Euro zur Finanzierung beisteuern.
Weitmaschiges Wegenetz mit breiten Hauptwirtschaftswegen
„Das Wegenetz, das rund um den Weiler Aichen historisch besteht und ansonsten im Gemeindegebiet von Nellingen auch durch eine Flurbereinigung in den 80er-Jahren entstanden ist, wird neugestaltet. Dadurch entsteht ein weitmaschiges Wegenetz mit breiten Hauptwirtschaftswegen und sicheren Querungsmöglichkeiten der Landesstraßen“ so Minister Hauk.
Neben den Baumaßnahmen werden auch landschaftspflegerische Maßnahmen umgesetzt. So wird beispielsweise die Einsaat von artenreichem Grünland auf rund 2,8 Hektar oder die Umsetzung eines Heckenschutzkonzeptes dem Artenschutz dienen und das durch Ackerbau geprägte Landschaftsbild aufwerten.
Verbesserungen für Landwirtschaft und Naturschutz
„Die Unternehmensflurneuordnung Nellingen (DB/A 8) dient zwar primär der Flächenbereitstellung für die beiden Bauträger. Allerdings konnte die Flurneuordnungsbehörde des Alb-Donau-Kreises gemeinsam mit der Gemeinde Nellingen und dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft eine Planung aufstellen, die die landwirtschaftliche und naturschutzfachliche Situation vor Ort deutlich verbessern wird“ sagte Minister Hauk.
Insgesamt wurden im Alb-Donau-Kreis sechs Unternehmensflurneuordnungen angeordnet, die die Flächenbereitstellung für das Großprojekt Neubautrasse Wendlingen-Ulm und sechsstreifiger Ausbau der A8 zwischen Hohenstadt und Ulm-West ermöglichten. In Nellingen wurde nun der Wege- und Gewässerplan genehmigt. Der Minister sprach allen beteiligten Akteuren seinen Dank aus und übergab den Förderbescheid symbolisch an die Teilnehmergemeinschaft.
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnungsverfahren Nellingen (DB/A 8)
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnung