Der Landtag hat ein Gesetz zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus beschlossen. Damit sollen Funklöcher im Land beseitigt und die Mobilfunkversorgung weiter verbessert werden. Zugleich werden Bürokratie abgebaut und die Baurechtsbehörden entlastet.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 24. Mai 2023 einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus zugestimmt. Die verabschiedeten Änderungen in der Landesbauordnung (LBO) wurden durch den „Runden Tisch Mobilfunk“ angestoßen und mit dem heutigen Beschluss des Landtages erfolgreich umgesetzt. Die Änderungen werden damit nach Verkündung voraussichtlich schon im nächsten Monat geltendes Recht.
Kampf gegen Funklöcher
Bauministerin Nicole Razavi, deren Ressort die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung (LBO) erarbeitet hat, sagte: „Mit der Erweiterung der Verfahrensfreiheit von Antennenanlagen sagen wir Funklöchern den Kampf an. Zugleich bauen wir Bürokratie ab und entlasten die Baurechtsbehörden. Wir gehen dabei als Vorreiter über das hinaus, was in der Musterbauordnung der Länder und auch in den meisten anderen Bundesländern vorgesehen ist.“
„In Baden-Württemberg schlägt das Innovationsherz Europas. Für unser Land, einem der führenden Innovations- und Wirtschaftsstandorte Europas, zählt eine schnelle und flächendeckende Mobilfunkversorgung zur Daseinsvorsorge. Nur so bleiben wir weiterhin attraktiv und wettbewerbsfähig. Auch für die Bürgerinnen und Bürger ist eine gute Mobilfunkversorgung mittlerweile unentbehrlich. Optimale baurechtliche Rahmenbedingungen sind der Grundstein, um hier voranzukommen“ sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Änderungen in der Landesbauordnung
Folgende Änderungen in der Landesbauordnung (LBO) werden im Juni in Kraft treten:
- Erweiterung der Verfahrensfreiheit von Mobilfunkantennen im Innenbereich auf eine Höhe bis 15 m und im Außenbereich bis 20 m (Nummer 5 c des Anhangs zu § 50 Absatz 1 der LBO)
- Verringerung der Abstandsflächen bei Antennenanlagen im Außenbereich durch eine Änderung des maßgeblichen Berechnungsfaktors von derzeit 0,4 auf 0,2 der Gebäudehöhe (§ 5 Abs. 7 LBO)
- Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen Antennenanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten (Nummer 10 des Anhangs zu § 50 Absatz 1 der LBO)
Bessere Mobilfunkversorgung
Der Anteil an Funklöchern (Gebiete, die von keinem Mobilfunknetzbetreiber mit Diensten, unabhängig von der Technologie (2G, 4G, 5G) versorgt werden) liegt bei gegenwärtig 0,42 Prozent der Fläche in Baden-Württemberg (Stand: Januar 2023). Seit Mitte 2021 hat sich der Anteil an Funklöchern im Land um 16 Prozent reduziert. Der Anteil an sogenannten „weißen Flecken“ (Gebiete, in denen keine 4G oder 5G Versorgung durch mindestens einen Netzbetreiber besteht) liegt bei 4,14 Prozent. Hier hat sich der Anteil seit Mitte 2021 sogar um über 22 Prozent reduziert.
„Digitale Infrastruktur ist eine Zukunftsaufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Die Mobilfunkversorgung im Land wird über alle Technologien hinweg kontinuierlich besser: Derzeit werden mehr als 95 Prozent der Fläche des Landes mit 4G (LTE) versorgt. Beim neusten Mobilfunkstandard 5G liegt die Versorgung bereits bei knapp 77 Prozent. Allerdings gibt es nach wie vor Lücken im Mobilfunknetz. Mit dem heutigen Beschluss des Landtages schafft Baden-Württemberg noch bessere Rahmenbedingungen für einen zügigen und unbürokratischen Mobilfunk und 5G-Ausbau. Ärgerliche Funklöcher können so künftig noch schneller geschlossen werden“, erklärte Digitalisierungsminister Thomas Strobl.
Weitere Stimmen
„Wenn Politik und Netzbetreiber an einem Strang ziehen, dann profitieren viele Millionen Menschen, weil die Zahl der nervigen Funklöcher immer weniger und schnelles Netz immer selbstverständlicher wird. Das Gesetz zur Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau wird diesen Prozess noch einmal deutlich beschleunigen. In Baden-Württemberg haben wir als Vodafone in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 170 Funklöcher geschlossen und werden mit der modernsten 5G+ Technologie Ende dieses Jahres bereits 75 Prozent der Bevölkerung im Bundesland erreichen. Die verbesserten Rahmenbedingungen erleichtern den künftigen Ausbau enorm – dafür vielen herzlichen Dank.“
„Die Mobilfunknetze in Deutschland und Baden-Württemberg sind so leistungsstark wie nie. Als o2 Telefónica treiben wir unseren Netzausbau massiv voran. Wir versorgen in jedem Bundesland mindestens 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s. Mit unserem 5G Netz erreichen wir bereits heute mehr als 80 Prozent der Bevölkerung und bis 2025 ganz Deutschland. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Politik und Wirtschaft wird es uns in den kommenden Jahren gelingen, die letzten weißen Flecken zu schließen. Hierbei wird die nun in Baden-Württemberg beschlossenen Baurechtsänderungen eine wichtige Rolle spielen. Von zentraler Bedeutung für den weiteren Netzausbau in Baden-Württemberg ist auch, dass private Eigentümer und öffentliche Hand Pachtgrundstücke und Hausdächer für den Bau neuer Mobilfunkstandorte bereitstellen.“
„Das Land sendet mit der Änderung der Bauordnung ein wichtiges Signal: Es erleichtert den Mobilfunkausbau. Wenn Abstandsflächen verringert und baugenehmigungsfreie Masthöhe nach oben gesetzt werden, wird Bürokratie abgebaut und der Mobilfunkausbau beschleunigt. Bereits heute versorgt das Netz der Deutschen Telekom mit LTE über 98 Prozent und mit 5G über 85 Prozent der Einwohner Baden-Württembergs – es ist das beste Netz und wir arbeiten gemeinsam mit dem Land dran, dass es in der Versorgung noch besser wird!“
„Mit dem ‚Gesetz zur Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau‘ stellt das Land Baden-Württemberg wichtige Weichen für den weiteren Netzausbau im Mobilfunk. Die Erhöhung der verfahrensfreien Errichtung von Mobilfunkmasten von 10 Meter auf 15 Meter wird behördliche Entscheidungsträger und damit viele Verfahren insgesamt entlasten. Die baurechtlichen Verfahren für die Errichtung von Mobilfunkmasten verlaufen bereits heute fast immer erfolgreich, da für deren Sicherheit höchste Maßstäbe gelten.“
Runder Tisch Mobilfunk
Der Runde Tisch Mobilfunk wurde im Januar 2022 von Digitalisierungsminister Thomas Strobl ins Leben gerufen und bietet die Möglichkeit, Probleme rund um den Mobilfunkausbau zu identifizieren und konkrete Lösungen schneller umzusetzen. Beteiligt sind neben Vertreterinnen und Vertreter der Mobilfunknetzbetreiber auch kommunalen Landesverbände und die betroffenen Landesressorts.
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Mobilfunk und 5G