Justiz

Digitalisierung der Zweiten juristischen Staatsprüfung

Die Zweite juristische Staatsprüfung kann ab dem 3. Dezember 2024 auch digital geschrieben werden. Auf der Landesmesse in Stuttgart können Interessierte die Hard- und Software der neuen E-Prüfung bereits vorab testen.

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Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges vor einem Laptop
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (links) beim Test der Hard- und Software auf der Landesmesse in Stuttgart

Die Referendarinnen und Referendare in Baden-Württemberg werden künftig die Wahl haben, ob sie zu Stift und Papier oder zum Laptop greifen, um die Zweite juristische Staatsprüfung zu schreiben. Bereits am 3. Dezember 2024 steht die Premiere der E-Prüfung an. Im Rahmen des Zukunftsforums Justiz auf der Landesmesse in Stuttgart am 15. Oktober 2024 war das Landesjustizprüfungsamt mit einem Stand zur E-Prüfung vertreten. Die Referendarinnen und Referendare konnten dort die Hard- und Software testen.

„Die Digitalisierung der juristischen Staatsprüfungen ist in einer zukunftsgerichteten Justiz unabdingbar und genießt hohe Priorität“, erläuterte die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges. Nachdem sie sich am Stand des Landesjustizprüfungsamts von der Funktionsfähigkeit und Nutzerfreundlichkeit der Hard- und Software überzeugt hat, stellte sie fest: „Die E-Prüfung kann kommen!“

Über 85 Prozent der Prüflinge entscheiden sich für E-Prüfung

Nicht nur die Justizministerin und zahlreiche Referendarinnen und Referendare, sondern auch interessierte Justizangehörige – darunter Behörden- und Gerichtsvorstände, Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter sowie viele andere, die ihre Staatsprüfung schon lange in der Tasche haben, nutzten die Möglichkeit, die E-Prüfung zu testen.

Die Prüflinge freuen sich auf das neue Angebot, ebenso wie die Prüferinnen und Prüfer, die in Zukunft nicht mehr mit unleserlichen Handschriften kämpfen müssen. Die Anmeldequote für die E-Prüfung zeigt, dass das Landesjustizprüfungsamt mit der Einführung am Puls der Zeit liegt: Für die kommende Prüfung im Dezember 2024 haben sich über 85 Prozent der 490 teilnehmenden Referendarinnen und Referendare für eine elektronische Bearbeitung der Klausuren entschieden. Die E-Prüfung wird in geräumigen und modernen Hallen in Freiburg, Mannheim, Filderstadt und Esslingen angeboten.

Mehrere redundante Hardwaresysteme gewährleisten Sicherheit und Integrität

Zur Vorbereitung auf die E-Prüfung steht den Referendarinnen und Referendaren seit Anfang des Jahres ein Demoportal zur Verfügung, um sich mit der Software vertraut machen zu können. Die Möglichkeit, auf dem Zukunftsforum Justiz nun auch die Hardware zu testen, die in der Staatsprüfung zum Einsatz kommen wird, nutzten etwa 60 Referendarinnen und Referendare. Das Fazit dabei war einhellig: Die Technik funktioniert einwandfrei.

Das Landesjustizprüfungsamt arbeitet bei der Hardwareausstattung mit dem in Karlsruhe ansässigen Unternehmen Computermiete.de zusammen, welches an allen Prüfungsstandorten den Aufbau und Betrieb einer leistungsfähigen Prüfungstechnik übernehmen wird. So werden bei der E-Prüfung mehrere redundante Hardwaresysteme eingesetzt, um einen Abbruch der E-Prüfung ausschließen zu können. Konkret wird im jeweiligen Prüfungsraum ein eigenes WLAN-Netzwerk aufgespannt, welches sowohl mit dem kabelgebundenen Internet als auch mit mobilen Daten des 5G-Netzes versorgt wird. Als weitere Absicherung wird im Prüfungsraum ein lokaler Server aufgebaut. Dabei handelt es sich um komplexe Technik, um die Sicherheit und Integrität der E-Prüfung zu gewährleisten. Gleichzeitig ist technisch sichergestellt, dass die Referendarinnen und Referendare während der Prüfung keinen allgemeinen Zugang zum Internet haben.

Digitalisierung der Ersten juristischen Prüfung soll vorangetrieben werden

Perspektivisch soll es nicht bei der Digitalisierung der Zweiten juristischen Staatsprüfung bleiben. „Wir können unmittelbar mit der Einführung der E-Prüfung in der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung beginnen, sobald der Haushaltsgesetzgeber die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellt“, so Ministerin Gentges. Gleiches gilt für die Umsetzung einer digitalen Korrektur samt Akteneinsicht, welche das Landesjustizprüfungsamt in den kommenden Jahren realisieren möchte, um sich gänzlich von den Papierakten verabschieden zu können.

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