Der Bund stellt Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit und stockt den Nothilfefonds der Studierendenwerke auf.
Zum angekündigten Nothilfefonds des Bundes für Studierende, die wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Ich bin sehr froh, dass der Bund endlich seiner Verantwortung nachkommt und die Studierenden nicht im Regen stehen lässt – das war längst überfällig! Ich halte die Aufstockung der Nothilfefonds der Studierendenwerke für richtig und auch eine Ausweitung des Überbrückungskredits für ausländische Studierende für wichtig. Dass diese jedoch erst ab Juli 2020 und nicht, wie inländische Studierende, ab Mai Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen können, ist für mich nicht nachvollziehbar.“
Online-Beantragung ab 8. Mai 2020
Sie hätte das von den drei grünen Wissenschaftsministerinnen aus Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen vorgelegte Dual-Modell für effektiver und gerechter gehalten, betonte Bauer. Dieses Modell setzt sich aus Darlehen und Zuschuss zusammen und wäre zudem niedrigschwelliger über die Studierendenwerke abgewickelt worden als das jetzt beschlossene zinslose Darlehen. Zusammen mit der KfW-Bank stellt der Bund Überbrückungskredite in Höhe von fast einer Milliarde Euro für in Not geratene Studierende bereit und unterstützt die deutschen Studierendenwerke mit einem Zuschuss von 100 Millionen Euro. Von Freitag, 8. Mai 2020, an können Studierende das zinslose Darlehen online beantragen. Auch ausländische Studierende haben von Juli an die Möglichkeit.
Theresia Bauer forderte eine zeitnahe Nachjustierung, sollten sich diese Überbrückungskredite der KfW als Ladenhüter erweisen, sowie Klarheit bezüglich der Regelstudienzeit bei der Förderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Bisher ist der Bund nur bereit, beim BAföG zur Regelstudienzeit Einzelfalllösungen zuzulassen.
Pressemitteilung des Bundesbildungsministeriums vom 30. April 2020
KfW-Corona-Hilfe für Studierende