Um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, entwickelt die Landesregierung den Beteiligungsprozess weiter. Erste Vorschläge zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können nun auf dem Beteiligungsportal des Landes kommentiert werden.
Wie lässt sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern? Gemeinsam mit ihnen und der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, entwickelt die Landesregierung den Beteiligungsprozess weiter, um damit auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) umzusetzen. Erste Ergebnisse sind ab Montag, 28. November 2022, online einsehbar und können kommentiert werden.
Zwischen Juni und Oktober 2022 waren Menschen mit Behinderungen, die der Landes-Behindertenbeirat benannt hatte, und Vertreterinnen und Vertreter der Landesverwaltung in sechs unterschiedlichen Arbeitsgruppen zusammengekommen, um Anforderungen und Problemstellungen zu diskutieren und Vorschläge für die Weiterentwicklung des baden-württembergischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten.
Gefordert wird zum Beispiel eine wirklich barrierefreie medizinische Versorgung in den Praxen, die klare Kennzeichnung von Abstellflächen für Shared-Mobility-Angebote und deren Einhaltung, barrierefreie E-Ladesäulen, bessere Voraussetzungen beim Wohnen, der Ausbau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Entwicklung von Formaten, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, dass sie sich aktiver in das politische Geschehen einbringen und die Gesellschaft mitgestalten können.
Auf Augenhöhe diskutieren
„Mir ist es besonders wichtig, bei diesem Thema nicht über Menschen mit Behinderungen, sondern mit ihnen auf Augenhöhe die künftigen Schwerpunkte und Vorhaben der Inklusionspolitik des Landes zu diskutieren“, sagte der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manne Lucha, am Sonntag, 27. November 2022 in Stuttgart. „Nur, wenn wir gemeinsam mit den Beteiligten klären, welche konkreten Schritte wir als nächstes angehen, können wir die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen weiter und nachhaltig verbessern“, so der Minister.
Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagte: „Es ist unabdingbar, dass Menschen mit Behinderungen zentral in die Prozesse eingebunden sind und alle verantwortlichen Ministerien daran mitwirken, um am Ende effektvolle Ergebnisse zu haben. Dies ist bisher gut gelungen. Jetzt folgt der nächste zentrale Schritt, indem sich die Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land einbringen. So können wir einen landesweiten Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen auf den Weg bringen, durch den die Menschen in ihrem Alltag wirksame Verbesserungen erleben sollen.“
Vorschläge auf dem Beteiligungsportal kommentieren
Die bisherigen Ergebnisse des Beteiligungsprozesses können Sie vom 28. November 2022 bis zum 6. Januar 2023 im Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg kommentieren. Anschließend werden die Ergebnisse gemeinsam von den bereits am Prozess beteiligten Menschen mit Behinderungen und den Vertreterinnen und Vertretern der Landesverwaltung finalisiert. Nach einer Verabschiedung im Landes-Behindertenbeirat werden die Ergebnisse der Landesregierung zur weiteren Verwendung übergeben.
„Mein Dank gilt allen Beteiligten, insbesondere den Menschen mit Behinderungen, die sich mit ihrer Expertise in den Prozess einbringen und bereits eingebracht haben“, so der Minister. Mit der Allianz für Beteiligung, die den Prozess begleitet, habe man eine professionelle und unabhängige Partnerin gefunden. Der Beteiligungsprozess zeige einmal mehr, dass man dem gemeinsamen Ziel einer vollumfänglichen Teilhabe nur durch den Austausch auf Augenhöhe näherkommen könne. „Deshalb möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Verbände der Menschen mit Behinderungen herzlich dazu einladen, ihre Anmerkungen und Themen über das Beteiligungsportal einzubringen“, betonte der Minister abschließend.
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Im Jahr 2008 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK) in Kraft. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der keine Sonderrechte schafft, sondern die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen konkretisiert und spezifiziert. Ziel ist die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft, also die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.
Im Mai 2022 hat die Landesregierung beschlossen, den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2015 weiterzuentwickeln.