Beim Corona-Soforthilfeprogramm beteiligen sich die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Landes mit einer Vorprüfung der Förderanträge und als Berater bei der Antragstellung.
Mit dem Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ des Wirtschaftsministeriums wird den von der Corona-Pandemie betroffenen Soloselbstständigen, Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörigen der Freien Berufe finanziell geholfen. Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Landes beteiligen sich dabei mit einer Vorprüfung der Förderanträge und als Berater bei der Antragstellung. Die Antragsbewilligung erfolgt danach durch die L-Bank.
Damit die Kammern diese Aufgabe umfassend wahrnehmen können, bedarf es einer Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragung. Die Industrie- und Handelskammern können so auch die Anträge von Nichtmitgliedern bearbeiten. Hierzu dient die Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung (CorUnVO).
Wirtschaftsministerium: Förderprogramm Soforthilfe Corona
Wirtschaftsministerium: Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung (CorUnVO) (PDF)
Pressemitteilung vom 24. März 2020: Schnelle und unbürokratische Hilfe für die Wirtschaft im Land
L-Bank: Hilfe bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch das Coronavirus