Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Es reicht der Nachweis, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren.
„Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, stellt Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut heute klar. „Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.“
Soforthilfe wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt
Konkret muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, etwa gewerbliche Mieten, Pacht und Leasingaufwendungen zu zahlen (Liquiditätsengpass).
„Dies gilt rückwirkend für alle Anträge seit dem Start unserer Soforthilfe“, stellte Hoffmeister-Kraut klar. Anträge, die bereits in den letzten Tagen eingereicht worden seien, würden allein an diesem Maßstab beurteilt, Angaben nur auf dieser Grundlage überprüft.
Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg für Soloselbständige und kleine Unternehmen bis 50 Erwerbstätigen ist seit Mittwoch am Start. Innerhalb von zwei Tagen wurden mehr als 100.000 Anträge eingereicht. „Das zeigt, dass unser Programm attraktiv und am Bedarf der Unternehmen ausgerichtet ist. In diesen schweren Zeiten ist das ein klares Signal der Landesregierung an die Unternehmen: Wir stehen zu Euch, wir lassen Euch nicht im Stich“, betonte Hoffmeister-Kraut. Baden-Württemberg ist neben Bayern eines der ersten Bundesländer, das bereits Direkthilfen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht hat.
Hoffmeister-Kraut erklärte, dass es in den folgenden Wochen noch weitere Modifizierungen geben werde. „Wir haben dieses Programm in einem Kraftakt innerhalb weniger Tage an den Start gebracht. In einer solchen Situation bleibt es nicht aus, dass auch nach Programmstart Eckpunkte nachgeschärft, Unklarheiten beseitigt oder Auslegungsfragen geklärt werden müssen. Denn für uns hatte oberste Priorität, schnell Gelder auszahlen zu können.“
Wirtschaftsministerium: Förderprogramm „Soforthilfe Corona“
Pressemitteilung vom 24. März 2020: Schnelle und unbürokratische Hilfe für die Wirtschaft im Land