Das Kultusministerium hat eine Handreichung zur Genehmigung einer Sekundarstufe II an Gemeinschaftsschulen an die Schulaufsicht und an die kommunalen Landesverbände versandt. Danach müssen Gemeinschaftsschulen in der Sekundarstufe I voraussichtlich stabil vierzügig geführt werden, um für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe in Betracht zu kommen.