Die Landesregierung finanziert dauerhaft die bestehenden 194 „Bildungshäuser 3-10“. Außerdem hat das Kabinett entschieden, das Förderprogramm zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren im Jahr 2017 fortzuführen.
„In den Bildungshäusern leisten Erzieherinnen und Erzieher gemeinsam mit Grundschullehrkräften hervorragende Arbeit, um Kindern einen guten Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu ermöglichen. Deshalb werden wir dieses Erfolgsmodell endlich auf ein finanziell sicheres Fundament stellen“, betont Kultusministerin Susanne Eisenmann. Bei den Bildungshäusern handelt es sich um eine Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen mit regelmäßigen gemeinsamen und jahrgangsübergreifenden Bildungsangeboten.
Eine wissenschaftliche Begleitung durch das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) von 2008 bis 2015 hat bestätigt, dass sich die Arbeit der Bildungshäuser positiv auf die Entwicklung der Kinder auswirke; insbesondere Kinder, die von familiärer Seite nicht ausreichend gefördert werden könnten, profitierten in ihren sprachlichen und mathematischen Kompetenzen. Mit der Entscheidung, die Bildungshäuser in den Regelbetrieb zu überführen, sichert die Landesregierung den Fortbestand der derzeitigen Standorte. Dafür plant die Landesregierung Mehrkosten in Höhe von circa 1,8 Millionen Euro pro Jahr ein. Damit werden Anrechnungsstunden für die beteiligten Grundschulen finanziert (eine Anrechnungsstunde je institutions- und jahrgangsübergreifender Gruppe).
Förderung von Kinder- und Familienzentren wird fortgeführt
Die Landesregierung hat außerdem beschlossen, das im Jahr 2016 angelaufene Förderprogramm zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren im Jahr 2017 fortzuführen. „Kinder- und Familienzentren sind nicht nur Kitas: Sie beraten, bilden und fördern Eltern und Kinder, sind Anlaufstelle und sozialer Treffpunkt für Familien und die Nachbarschaft, leisten wichtige Integrationsarbeit und tragen zur Entwicklung des Stadtteils bei“, betont Ministerin Eisenmann.
Das Programm fördert bis zu 100 Kindertageseinrichtungen, die sich zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickeln, mit je 10.000 Euro. Darin ist auch eine Pauschale von 5.000 Euro enthalten, um die Einrichtungsleiterinnen und -leiter bei ihren Führungsaufgaben zu entlasten. Die Landesregierung stellt für das Förderprogramm im Jahr 2017 erneut eine Million Euro bereit. Mit dem Kabinettsbeschluss wurde das Kultusministerium außerdem beauftragt, ein Konzept für den landesweiten Ausbau von Kinder- und Familienzentren vorzubereiten.
Weitere Informationen
Beide Programme – Bildungshäuser 3-10 sowie Förderprogramm von Kinder- und Familienzentren – wurden bei den Haushaltsplanungen für das kommende Jahr berücksichtigt und müssen im Rahmen der Beratungen des Staatshaushaltsplans 2017 noch vom Haushaltsgesetzgeber verabschiedet werden.