Die Landesregierung hat beschlossen, den Kreisen, Städten und Gemeinden zusätzlich 517 Millionen Euro als Liquiditätshilfe zu zahlen. Das Land stehe an der Seite der Kommunen, erklärten Finanzministerin Edith Sitzmann und Innenminister Thomas Strobl.
Die Corona-Pandemie und ihre Folgen wirken sich deutlich auf die staatlichen Einnahmen aus. Um den Kommunen in Baden-Württemberg dringend benötigte Liquidität zu geben, wird das Land ihnen für das erste Halbjahr 2020 über den kommunalen Finanzausgleich und die kommunale Investitionspauschale insgesamt 517 Millionen Euro mehr überweisen als nach der aktuellen Steuerschätzung vorgesehen wäre. Das hat die Landesregierung beschlossen.
„Wir stehen an der Seite unserer Kommunen"
„Wir stehen an der Seite unserer Kommunen. Das gilt in dieser schwierigen Zeit der Corona-Pandemie genauso, wie es in der Vergangenheit galt. Das Miteinander von Land und Kommunen hat Baden-Württemberg stets stark gemacht. Gemeinsam tun wir alles, um diese Herausforderung mit ihren enormen finanziellen Auswirkungen zu bewältigen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Mit der Finanzzuweisung überweise das Land den Betrag an die Kommunen, wie er im Haushalt 2020 vorgesehen war. Er werde nicht entsprechend der aktuellen Steuerschätzung reduziert. „Dieser Vorschuss ist ein weiterer Baustein zur Liquiditätshilfe für Kreise, Städte und Gemeinden", so die Ministerin.
In der Akutphase der Corona-Pandemie hatte das Land als rasche und unbürokratische Soforthilfe den Kommunen 200 Millionen Euro ausgezahlt. In Form von Abschlagszahlungen beteiligte es sich damit an den finanziellen Belastungen der Kommunen, wenn sie beispielsweise auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten und weitere Betreuungseinrichtungen verzichten. Darüber hinaus wurden kommunalen Kliniken Beatmungsgeräte und Schutzausrüstungen bereitgestellt. Das Land gleicht zudem Einnahmeausfälle im öffentlichen Personennahverkehr sowie Elternanteile für nicht genutzte Schülertickets aus und verdoppelt die Bundesmittel zur Ausstattung von Schulen mit digitalen Endgeräten. All diese Unterstützungsleistungen belaufen sich auf mehr als 580 Millionen Euro.
Gemeinsame Finanzkommission empfiehlt Finanzhilfe
Nach der Mai-Steuerschätzung müssen Gemeinden, Kreise und Städte in Baden-Württemberg in diesem Jahr mit einem Einbruch der Steuereinnahmen um rund 3,6 Milliarden Euro rechnen. Vor allem die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fallen demnach deutlich niedriger aus als bislang angenommen – der Prognose zufolge um 1,88 Milliarden Euro. Die Regierungskoalition im Bund hat angekündigt, wegfallende Gewerbesteuereinnahmen zur Hälfte zu kompensieren. Die Länder sollen die andere Hälfte übernehmen.
In der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) beraten Landesregierung und kommunale Landesverbände derzeit über Finanzhilfen für die Gemeinden, Städte und Kreise aufgrund der Corona-Pandemie. Die zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 517 Millionen Euro gehen auf eine Empfehlung der GFK zurück. Wenn Mitte Juni Erhebungen der Kommunen über coronabedingte Mehraufwendungen vorliegen, werden die Beratungen fortgeführt.
Liquiditätshilfe ist richtig und wichtig
Mit Blick auf den Beschluss der Landesregierung, den Kommunen in Baden-Württemberg dringend benötigte Liquidität zu geben, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Als Kommunalminister liegen mir die Kommunen besonders am Herzen. Die Corona-Krise stellt uns alle, stellt alle staatliche Ebenen vor große Herausforderungen. Es wird bei den Kommunen insbesondere darum gehen, die Mindereinnahmen bei den Steuern zu mildern, damit auch kommunale Investitionen – gerade auch im Sinne der Unterstützung der regionalen Wirtschaft – fortgeführt werden können. In Baden-Württemberg sind die Kommunen derzeit gut und solide aufgestellt – und wir wollen, dass das so bleibt. Dafür ist die heute von der Landesregierung beschlossene Liquiditätshilfe richtig und wichtig. Wir lassen die kommunale Familie nicht alleine und arbeiten in der Gemeinsamen Finanzkommission weiter daran, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen.“
Mit rund 40 Prozent stammt der größte Teil der kommunalen Einnahmen aus Steuern. Dazu gehören eigene Steuern wie die Gewerbe- und die Grundsteuer, hinzu kommen Gemeinschaftssteuern wie die Einkommensteuer. Knapp 40 Prozent der Einnahmen fließen als Finanzzuweisungen vor allem nach dem Finanzausgleichsgesetz. Etwa 20 Prozent kommen etwa aus Gebühren und Beiträgen.
Die Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen erfolgen in vier Teilzahlungen pro Jahr, zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres. In ihrer Höhe richten sie sich in der Regel nach der jeweils aktuellen Steuerschätzung.