Die Einschränkungen für Tanzen werden weiter gelockert, auch das Doppelspiel im Tennis ist ab sofort wieder erlaubt.
Ab Samstag, 6. Juni 2020, treten weitere Änderungen in der gemeinsamen Corona-Verordnung Sportstätten von Sozial- und Kultusministerium in Kraft.
Neue Regelung für den Tanzsport
Der Tanzsport erhält darin einen eigenen Abschnitt mit spezifischen Quadratmetervorgaben. Danach müssen Trainings- und Übungseinheiten mit Raumwegen beim Tanzen individuell, in Gruppen von maximal zehn Personen oder bis zu zehn festen Paaren auf einer Fläche stattfinden, die so bemessen ist, dass pro Person oder pro Tanzpaar mindestens 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen, statt bisher 40 Quadratmeter pro Person oder Paar. Beim Ballett müssen Trainings- und Übungseinheiten an der Stange so ausgeführt werden, dass ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten wird. Ferner gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln, auch die Dokumentation der teilnehmenden Personen muss weiterhin erfolgen. Diese Regelungen werden auch für den Tanzunterricht an Musik- und Jugendkunstschulen in der für diese Schulen geltenden Verordnung getroffen.
„Baden-Württemberg ist auch eine Hochburg des Tanzsports und Balletts. Wir haben Tanzen und Ballett deshalb als gesonderten Punkt in die Verordnung aufgenommen und die Regeln so gestaltet, dass sie den Vereinen sowie Tanz- und Ballettschulen eine klare Orientierung bieten und praktikabel sind“, sagt Kultus- und Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Auch Doppel im Tennis erlaubt
Neu ist außerdem, dass das Tennisspiel im Doppel in Baden-Württemberg ab sofort wieder zulässig ist. Seit dem 11. Mai 2020 ist das Tennisspielen im Einzel unter entsprechenden Auflagen bereits erlaubt gewesen. Die positive Entwicklung beim Infektionsgeschehen ermöglicht nun den Schritt, auch Doppelpartien zu ermöglichen. „Es freut mich sehr, dass die Tennisbegeisterten in Baden-Württemberg diesen schönen Sport nun auch wieder im Doppel ausüben können“, sagt Ministerin Eisenmann.
Kultusministerium: Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten