Zur Unterstützung der Weiterbildungsträger und -einrichtungen im Ländlichen Raum hat das Land eine Weiterführung von Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie veranlasst.
„Die wichtige und wertvolle Arbeit der Weiterbildungsträger und Weiterbildungseinrichtungen im Ländlichen Raum war 2020 aufgrund der Corona-Pandemie sehr schwierig. Die Einrichtungen mussten zeitweilig geschlossen werden und hatten mit vielen Stornierungen und Ausfällen von Bildungsmaßnahmen umzugehen. In dieser schwierigen Situation müssen wir die Einrichtungen entsprechend unterstützen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag, 15. Januar, in Stuttgart.
Weiterführung der Corona-Hilfen
Zur Unterstützung der Weiterbildungsträger im Ländlichen Raum habe das Land deshalb eine Weiterführung von Maßnahmen veranlasst, die die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Weiterbildungsträger und Weiterbildungseinrichtungen abmildern sollen.
„Wir werden aufgrund der Corona Pandemie die Ländliche Erwachsenenbildung auch in 2021 unterstützen, um die Strukturen und Arbeitsfähigkeit in der ländlichen Weiterbildung in diesen schwierigen Zeiten zu erhalten“, betonte der Minister.
Im Einzelnen bedeutet dies:
- Die Regierungspräsidien werden gebeten, rasche Abschlagszahlungen für die Förderung für 2020 vorzunehmen.
- Bei geförderten Präsenzveranstaltungen bleibt die Mindestteilnehmerzahl bis zum 30. Juni 2021 herabgesetzt.
- Digitale Weiterbildungen können künftig ganzjährig gefördert werden. Die Fördersätze sind denen für Präsenzveranstaltungen gleich.
- Entsprechend der für das Jahr 2020 gewährten Sonderförderung für Weiterbildungsträger und -einrichtungen der ländlichen Erwachsenenbildung wird es auch für 2021 eine Sonderförderung geben. Die Höhe der Sonderförderung basiert auf 80 Prozent der Differenz der im Jahr 2019 durchgeführten Veranstaltungen und der im Jahr 2021 durchgeführten Veranstaltungen.
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