Das Land stellt weitere 32 Millionen Euro für die Integration von Geflüchteten zur Verfügung. Mit dem Geld aus der sogenannten „Soforthilfe Ukraine” können die Kommunen in erster Linie das Integrationsmanagement verstärken beziehungsweise weiterbeschäftigen.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat im Einvernehmen mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden die sogenannte „Soforthilfe Ukraine“ um zwei Jahre verlängert und das jährliche Finanzvolumen von derzeit acht Millionen Euro auf 16 Millionen Euro pro Jahr verdoppelt. Mit dem Geld soll die Integration der Vertriebenen aus der Ukraine sowie der Geflüchteten aus anderen Ländern gefördert werden.
Mit dem vom Land bereitgestellten Geld können die Kommunen in erster Linie das Integrationsmanagement verstärken. Daneben können sie auch weiterhin sogenannte Welcome-Integrationsmanagerinnen und Welcome-Integrationsmanager einführen beziehungsweise weiterbeschäftigen. Diese unterstützen Menschen mit Fluchterfahrung zum Beispiel beim Ausfüllen von Formularen oder bei Behördengängen. Als dritte Maßnahme werden Projekte gefördert, die einen leichteren Zugang zu psychosozialer Unterstützung für die zu uns Geflüchteten anbieten.
Fördermittel an Bedarf vor Ort anpassen
„Auch fast anderthalb Jahre nach dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist ein Ende des Krieges nicht absehbar. Es kommen weiterhin viele Vertriebene aus der Ukraine sowie Geflüchtete aus anderen Ländern zu uns nach Baden-Württemberg“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag, 28. Juli 2023. „Wir freuen uns daher über das nach wie vor bestehende, große Engagement der Kommunen. Uns ist bewusst, dass dies mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Das Land setzt mit dem Förderaufruf erneut ein Zeichen: Wir lassen die Kommunen nicht allein. Es liegt in unserem Interesse, das Ankommen und die Integration der zu uns geflüchteten Menschen zu erleichtern.“
Neben der verlängerten Laufzeit und dem verdoppelten Fördervolumen gibt es eine dritte entscheidende Änderung bei der Soforthilfe Ukraine: Neben einem Sockelbetrag in der bisher bestehenden Höhe werden die Fördermittel entsprechend der vor Ort bestehenden Bedarfe eingesetzt. Hierfür werden die Kreise zusätzlich gefördert, die durch den Zuzug aus der Ukraine überproportional belastet sind und einen erhöhten Förderbedarf aufweisen.
Im Zuge des Förderaufrufs werden die 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg gefördert, welche die Zuwendung ganz oder teilweise an die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse (Verbünde) oder an Dritte (insbesondere an Träger der freien Wohlfahrtspflege) weitergeben können.