Angesichts der von Bund und Ländern beschlossenen weiteren Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie hat Wissenschafts- und Kunstministerin Theresia Bauer über die grundsätzlichen Linien im Wissenschafts- und Kunstbereich informiert. Die Verordnung wird bis 2. November angepasst.
Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin neue Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Das Landeskabinett hat am 29. Oktober die getroffenen Beschlüsse bestätigt und die hierfür erforderliche Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt. Auch wenn die Abstimmung zwischen den Ressorts noch läuft, teilte Wissenschafts- und Kunstministerin Theresia Bauer die grundsätzliche Linie mit, um möglichst schnell möglichst viel Klarheit für Hochschulen und den Kulturbereich herzustellen. An den Universitäten beginnt der Lehrbetrieb am kommenden Montag, 2. November 2020.
Online-Lehre ist bis Ende November die Regel
„Wir passen die Regelungen für den Wissenschafts- und Kulturbereich im Geiste der bundesweit gefassten Beschlüsse an: Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung in allen gesellschaftlichen Bereichen, um Kontakte und damit die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren. Für den Hochschulbereich bedeutet das: Online-Lehre ist bis Ende November die Regel, Präsenz kann es nur geben, wo es epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich ist, um eine erfolgreiche Durchführung des Studienverlaufs im Wintersemester sicherzustellen“, sagte Wissenschaftsministerin Bauer. Dazu zählten aus Sicht des Ministeriums insbesondere Prüfungen, Laborpraktika, praktische Ausbildungsanteile oder Präparierkurse, etwa im Medizinstudium.
„Ich bin mir sicher, dass die Hochschulen es schaffen, einen geordneten Studienbetrieb unter Corona-Bedingungen auch im Wintersemester sicherzustellen“, so Bauer. „Die kurzfristig notwendige Reduktion des Präsenzbetriebes auf das absolut notwendige Minimum ist unumgänglich im Rahmen der bundesweiten gemeinsamen Anstrengungen, die Kontakte aller drastisch zu reduzieren, damit die Infektionswelle jetzt gebrochen wird.“ Sie warb um Verständnis und dankte allen Hochschulverantwortlichen und Lehrenden, die mit größtem Engagement und Sorgfalt ihre Planungen für das Wintersemester bereits erstellt hätten und diese nun in einer weiteren Kraftanstrengung nochmals kurzfristig ändern müssten. „Ich wünsche mir sehr, besonders für die Erstsemester, dass das Infektionsgeschehen dann im Dezember wieder mehr Präsenzveranstaltungen und direkte Begegnungen zulassen, denn Hochschule und Studium kommen auf Dauer nicht ohne das aus.“
„Um das wissenschaftliche Arbeiten weiter zu ermöglichen, werden wir die Hochschul- und die beiden Landesbibliotheken unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen auch im November offen halten“, sagte Bauer weiter. Auch Archive sollen geöffnet bleiben. Regelungen für die öffentlichen Bibliotheken werden von den örtlich zuständigen Behörden getroffen.
Vergangene Monate auch dank Kunst und Kultur gut überstanden
„Dass wir als Gesellschaft die vergangenen Monate gut überstanden haben, dazu haben Kunst und Kultur einen wesentlichen Beitrag geleistet. Mit einem enormen Kraftakt, mit angepassten Spielplänen und zuverlässigen Hygienemaßnahmen ist es den Einrichtungen und Institutionen gelungen, dass Konzerte und Vorstellungen, Ausstellungen und Lesungen, Filmpräsentationen und Performances stattfinden konnten. Uns ist eindrücklich bewusst geworden, wie sehr wir Kulturerleben brauchen, in diesen Zeiten mehr denn je“, so die Ministerin.
Die aktuell dramatisch steigenden Infektionszahlen und die reduzierte Nachverfolgbarkeit erfordern eine radikale Reduzierung der Kontaktmöglichkeiten, damit die Pandemieausbreitung sich verlangsamt. Deshalb dürfen bis 30. November auch Kulturveranstaltungen nicht mehr stattfinden – „nicht, weil hier eine besondere Infektionsgefahr bestünde, sondern weil wir insgesamt Kontakte reduzieren müssen. Als Gesellschaft sind wir in der Pflicht, für unser aller Sicherheit Einschränkungen hinzunehmen. Das ist hart. Aber nur so kann es uns gelingen, den Gesundheitsnotstand zu verhindern“, betonte Ministerin Bauer.
Institutionen und Einrichtungen des Kulturbereichs werden bis Ende November für den Publikumsverkehr geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen sowie Kinos, außerdem sind Veranstaltungen untersagt. „Die Schließung für den Publikumsverkehr schließt nicht den internen Arbeitsbetrieb ein, das ist mir wichtig zu betonen. So dürfen professionelle Ensembles – unter Einhaltung der strengen Abstands- und Hygieneregeln – auch weiterhin proben und trainieren“, so Bauer weiter. Veranstaltungs- und Probenverbot gelte für die Breitenkultur. „Unterricht wollen wir allerdings weiterhin ermöglichen, auch im Bereich der Breitenkultur“, sagte Bauer. Für den Musikunterricht durch Vereine gelten die Regeln des Kultusministeriums für den Musikschulbereich.
Hilfe für Soloselbständige und freischaffende Künstler
Baden-Württemberg hat bereits zu Beginn der Corona-Krise erkannt, dass die freischaffenden Künstlerinnen und Kulturschaffenden zu den Hauptleidtragenden der Pandemie gehören, weil sie über Monate keine Auftritts- und Verdienstmöglichkeiten mehr haben. „Wir haben deshalb schon mit der ersten Soforthilfe einen bundesweit bisher einmaligen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.180 Euro eingeführt, mit dem wir Soloselbständigen und freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern unmittelbar aus Landesmitteln helfen konnten“, so Bauer. Der Bund habe bereits zugesagt, Umsatzausfälle zu einem erheblichen Anteil zu entschädigen. „Auf die schnelle Umsetzung werden wir genau achten“, sagte die Ministerin.
Parallel arbeite das Ministerium bereits unter Hochdruck an Maßnahmen, um die Bundesprogramme zu ergänzen und passgenau für die Kultur weiterzuentwickeln. „Wir prüfen, ob wir freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, die durch den Wegfall von Auftrittsmöglichkeiten und Engagements besonders hart getroffen sind, Arbeits- oder Projektstipendien ermöglichen, damit sie sich auch in der Phase der Pandemie und des Teil-Lockdowns weiterhin künstlerisch betätigen können“, sagte Bauer. In der Entwicklung sei auch ein spezielles Hilfsprogramm für die gewerblichen Kinos, die seit Beginn der Pandemie massive Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben.
Nothilfefonds zur Existenzsicherung
Der bereits aufgelegte Nothilfefonds für den Kulturbereich soll ebenfalls zur Abmilderung der gravierenden Folgen beitragen und die wertvolle kulturelle Infrastruktur in Baden-Württemberg erhalten. Schwerpunkt der Förderung ist die Abwendung einer coronabedingten existenzbedrohenden oder existenziellen Notlage bei Kunst- und Kultureinrichtungen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kunst- und Kultureinrichtungen (insbesondere Theater, Orchester und musikalische Ensembles, Chöre, regelmäßig wiederkehrende Festivals und Festspiele, soziokulturelle Zentren, Museen und vergleichbare Einrichtungen mit regelmäßigem Ausstellungsbetrieb, Kunstvereine, Freilichtmuseen und so weiter) in privater Trägerschaft mit Sitz in Baden-Württemberg, die aus Mitteln des Wissenschaftsministeriums entweder institutionell gefördert werden oder in den letzten drei Jahren eine regelmäßige Projektförderung erhalten haben.
Anträge für eine Förderung im Jahr 2020 können ab sofort beim Wissenschaftsministerium eingereicht werden. Die Antragstellung für 2021 ist ab 1. Januar 2021 möglich. Die Antragsunterlagen sind über nachstehenden Link abrufbar:
Wissenschaftsministerium: Ausschreibungen: Nothilfefonds Kunst und Kultur
Wissenschaftsministerium: Masterplan Kultur
Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst
Pressemitteilung vom 28. Oktober 2020: Weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
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