Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise liegen inzwischen über 137.000 Anträge vor. Vier Millionen Euro an Zuschüssen wurden bereits ausbezahlt, weitere 4,4 Millionen Euro bewilligt.
Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise liegen inzwischen über 137.450 Anträge vor (Stand: 30. März 2020, 15.00 Uhr). Über 80 Prozent der Eingänge entfallen auf die Industrie- und Handelskammern, welche auch die freien Berufe bearbeiten. Die restlichen rund 20 Prozent betreffen die Handwerksbetriebe. 369 Anträge in einer Gesamthöhe von vier Millionen Euro wurden nach Auskunft der L-Bank bereits ausbezahlt, weitere 412 Anträge in Höhe von 4,4 Millionen Euro bereits bewilligt (Stand: 30. März 2020, 13.00 Uhr).
Bearbeitung der Anträge geht zügig voran
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die Erfahrung der ersten Tage seit Start unseres Programmes zeigt: Unser baden-württembergisches Modell mit Einbeziehung der Kammern und der L-Bank funktioniert sehr gut. Die Bearbeitung der Anträge geht zügig voran und die ersten Unternehmen haben bereits Soforthilfen erhalten. Durch den elektronischen Workflow stellen wir sicher, dass die Mittel innerhalb weniger Tage dort ankommen, wo sie benötigt werden. Ich bin überzeugt, dass uns auch die Umstellung auf das Programm des Bundes reibungslos gelingen wird.“
Die Kammerorganisation hat schon mehr als die Hälfte der eingegangenen Anträge bearbeiten können. Allerdings zeigt sich Klärungsbedarf bei einem gewissen Anteil von Anträgen, weil diese beispielsweise nicht vollständig ausgefüllt oder nicht unterschrieben hochgeladen werden.
Dazu Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK): „Der Zustrom an Soforthilfeanträgen ist weiter konstant hoch. Unsere Teams und die Technik sind dem gewachsen und arbeiten rund um die Uhr zügig die Eingänge ab. Dabei zeigt das nun seit einigen Tagen laufende Soforthilfeprogramm, dass vor allem die Telefon-Hotlines zu Hilfestellung und Beratung der Kammern derzeit besonders gefragt sind. Wir können hier wichtigen Beistand leisten. Eine elementare Botschaft aus diesen Gesprächen ist: Füllen Sie bitte Ihren Antrag vollständig aus, sonst kann dieser nicht weiter verarbeitet werden. Konsequenz ist, dass Sie Ihren Antrag noch einmal komplett einreichen müssen, was den Prozess verzögert.“
Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags, ergänzt: „Fast 20 Prozent unserer 135.000 Handwerksbetriebe im Land haben bereits Soforthilfe beantragt, das besorgt uns zutiefst. Die wirtschaftliche Lage im Handwerk wird offenkundig immer dramatischer, je länger die Ausnahmesituation andauert. Die MitarbeiterInnen der Handwerkskammern bearbeiten weiter mit vollem Einsatz jeden Antrag, damit diese so schnell wie möglich an die L-Bank weitergeleitet werden können. Ich appelliere noch einmal an die Kunden: Bitte halten Sie dem Handwerk die Treue und stornieren Sie keine Aufträge, die auch unter den geltenden Kontaktbeschränkungen noch ausgeführt werden können.“
Soforthilfeprogramm des Landes
Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
- 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
- 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag wird innerhalb weniger Tage bewilligt. In Zweifelsfällen stehen die Beratungsangebote der Kammern zur Verfügung.
Handwerkskammern
- HWK Freiburg: 3.225 Anträge
- HWK Heilbronn-Franken: 2.279 Anträge
- HWK Karlsruhe: 4.153 Anträge
- HWK Konstanz: 2.264 Anträge
- HWK Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald: 2.797 Anträge
- HWK Region Stuttgart: 6.154 Anträge
- HWK Reutlingen: 2.190 Anträge
- HWK Ulm: 3.241 Anträge
Industrie- und Handelskammern
- IHK Freiburg: 12.031 Anträge
- IHK Heidenheim: 3.525 Anträge
- IHK Heilbronn: 7.541 Anträge
- IHK Karlsruhe: 10.281 Anträge
- IHK Konstanz: 6.644 Anträge
- IHK Mannheim: 13.084 Anträge
- IHK Pforzheim: 5.517 Anträge
- IHK Weingarten: 6.798 Anträge
- IHK Reutlingen: 6.564 Anträge
- IHK Villingen-Schwenningen: 4.520 Anträge
- IHK Stuttgart: 29.284 Anträge
- IHK Ulm: 5.358 Anträge
Insgesamt: 137.450 Anträge
Das Antragsformular ist auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar:
Wirtschaftsministerium: Förderprogramm „Soforthilfe Corona“
Pressemitteilung vom 29. März 2020: Erleichterungen bei den Förderbedingungen für Soforthilfen
Pressemitteilung vom 24. März 2020: Schnelle und unbürokratische Hilfe für die Wirtschaft im Land