Aufgrund zahlreicher Anfragen und bereits in Kraft getretener Regelungen in anderen Ländern soll der Trainingsbetrieb von Profi- und Spitzensportlern auch in Baden-Württemberg unter Beachtung strengster Abstands- und Hygiene-Auflagen wieder ermöglicht werden.
Die baden-württembergische Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) sieht umfangreiche Regelungen zu Kontakteinschränkungen, Aufenthaltsvorgaben und sonstige Vorschriften vor, die auch den Profi- und Spitzensport in Baden-Württemberg beeinträchtigen. Die Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um die Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 einzudämmen. Um die Belastung des Gesundheitssystems so gering wie möglich zu halten und die Versorgung schwer kranker Patienten sicherzustellen, ist eine Verlangsamung der Infektionsrate außerordentlich wichtig. Auch in Baden-Württemberg steht dieses Ziel an oberster Stelle.
Hohe Vorgaben für Umsetzung vor Ort
Aufgrund zahlreicher Anfragen aus dem Profi- und Spitzensport und bereits in Kraft getretener Regelungen in anderen Bundesländern teilen das Gesundheitsministerium und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport am Sonntag (5. April) mit, dass der Trainingsbetrieb von Profi- und Spitzensportlern auch in Baden-Württemberg unter Beachtung strengster Abstands- und Hygiene-Auflagen und in Kleingruppen im Laufe der kommenden Woche wieder ermöglicht werden soll.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte sich mit seinem bayerischen Amtskollegen Markus Söder zuvor im Grundsatz auf ein solches, abgestimmtes Vorgehen beider Länder verständigt. Der Amateur- und Freizeitsport ist hiervon nicht umfasst und bleibt weiterhin untersagt. Eine entsprechende Regelung wird derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt und soll noch im Laufe der kommenden Woche in Kraft treten. Zudem soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern von Sozial- und Kultusministerium sowie des Landessportverbands beziehungsweise der Olympiastützpunkte klären, wie die hohen Vorgaben für die Einhaltung der hygienischen Vorschriften und der Kontaktvermeidung dann in konkreten Fällen vor Ort umgesetzt werden können.
Maximaler Gesundheitsschutz im Vordergrund
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wie für andere Berufstätige wie etwa Handwerker gilt auch für das Training von Profi-Sportlern: Bitte unbedingt räumlichen Abstand voneinander halten, ausschließlich alleine oder in Kleingruppen arbeiten, alle Hygienevorschriften akribisch befolgen. Der maximale Gesundheitsschutz muss absolut im Vordergrund stehen.“
Alle Sportarten gleich behandeln
Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Als Sportministerin ist für mich wichtig, dass wir keine reine Ausnahmeregelung für die Erst- und Zweitligisten im Fußball schaffen, sondern dass wir alle Sportarten gleich behandeln. Neben dem Fußball muss das Training in Kleingruppen deshalb auch für alle anderen Profi-Mannschaften und Spitzenathleten zugelassen werden, sofern sie die strengen Auflagen des Infektionsschutzes erfüllen. Unsere baden-württembergischen Mannschaften und Spitzensportler dürfen keine Wettbewerbsnachteile erleiden.“