Organspende

Tag der Organspende am 3. Juni

Organspendeausweis (Foto: © dpa)

Eine Organspende ist in Deutschland nur möglich, wenn sich die Spenderinnen und Spender zu Lebzeiten ausdrücklich dafür entschieden haben oder wenn die Angehörigen zustimmen. Die Widerspruchslösung könnte die Wartezeiten auf Spenderorgane deutlich verkürzen. 
 
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha fordert eine erneute Debatte um Regelungen bei der Organspende. „Ich trete weiterhin entschieden für die Widerspruchslösung ein“, kündigte Lucha im Vorfeld des Tags der Organspende am Samstag, 3. Juni 2023, an. „Wir brauchen dringend mehr Organspenden. Momentan sterben Menschen auf der Warteliste – das tut mir in der Seele weh. Denn das müsste nicht sein.“

In Deutschland gilt die sogenannte Zustimmungslösung. Das heißt, eine Organspende ist nur möglich, wenn sich die Spenderinnen und Spender zu Lebzeiten ausdrücklich dafür entschieden haben oder wenn die Angehörigen zustimmen. Die Widerspruchslösung würde bedeuten, dass grundsätzlich jede und jeder als Organspenderin und Organspender in Frage kommt – es sei denn, sie/er widerspricht zu Lebzeiten. „Und das macht in der Praxis durchaus einen Unterschied“, erklärte Lucha. „Denn die allermeisten Menschen haben leider keinen Organspendeausweis. Dann entscheiden die Angehörigen – und diese lehnen im Zweifel eher ab. Klar ist: Die Organspende bleibt natürlich freiwillig. Die Ablehnung durch Angehörige aber schmerzt mich – diese müssen wir vom Zwang zur Entscheidung entlasten.“

Tag der Organspende

Der Tag der Organspende findet seit 1983 jedes Jahr am ersten Samstag im Juni statt. Er soll danken, aufklären und ein Zeichen für die Wichtigkeit der Entscheidung setzen.

Widerspruchslösung

Nur rund 40 Prozent der Deutschen haben nach Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ihre Haltung zur Organspende dokumentiert, während sich in Umfragen stabil mehr als 80 Prozent der Bevölkerung positiv zur Organspende äußern. Dadurch gehen potenzielle Organspenden verloren. Bei der Widerspruchslösung gilt eine fehlende Organspende-Erklärung als Zustimmung. Wer die Organspende ablehnt, muss dies dokumentieren oder seinen Nächsten mitteilen. Die Organspende bleibt weiterhin freiwillig.

In der vergangenen Wahlperiode hatte es im Bundestag zur Widerspruchslösung fraktionsübergreifende Gruppenanträge gegeben. Die Widerspruchslösung fand jedoch keine Mehrheit. Am 1. März 2022 ist das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom 16. März 2020 in Kraft getreten. Demnach ist eine Organ- und Gewebespende grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.

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