Das Robert-Koch-Institut stuft nun auch Südtirol als Risikogebiet ein. Etwa 40 Prozent der mit dem Coronavirus Infizierten aus Baden-Württemberg hatten sich zuvor dort aufgehalten. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen vorläufig zu Hause bleiben.
Das Robert Koch-Institut in Berlin hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Gesundheitsminister Manne Lucha hatte sich persönlich bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dafür eingesetzt, da sich etwa 40 Prozent der bislang infizierten Personen im Land zuvor im Urlaub in dieser Region aufgehalten hatten.
Reisende aus Baden-Württemberg, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Südtirol aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit vorläufig zu Hause bleiben. Reisende, die aus einem Risikogebiet wie Südtirol kommen und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall entwickeln, sollten umgehend telefonisch die Hausarztpraxis kontaktieren oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 anrufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Zusätzliche Regelungen für Schulen und Kindergärten
Aufgrund der neuen Bewertung von Südtirol als Corona-Risikogebiet hat das Kultusministerium heute Vormittag alle Schulen und Kindergärten im Land über die nachfolgenden zusätzlichen Regelungen informiert:
Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der Inkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.
Darüber hinaus gelten weiterhin die folgenden Regelungen, die das Kultusministerium bereits vergangene Woche mitgeteilt hat:
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall oder andere bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kon-takte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Das Kultusministerium weist nochmals darauf hin, dass Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten in den jeweils durch das RKI definierten Risikogebieten untersagt sind. Dies schließt ab sofort die Autonome Provinz Bozen - Südtirol ein.
Das Infektionsgeschehen ist weiter ein sich dynamisch entwickelndes Szenario, weshalb das Kultusministerium seine Hinweise fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Weiterführende Informationen:
Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindergärten