Die Standorte für die Kreisimpfzentren in Baden-Württemberg stehen fest. Neben den neun Zentralen Impfzentren kann ab 15. Januar 2021 auch an rund 50 dezentralen Standorten gegen das Coronavirus geimpft werden.
Bis zum Vormittag des 2. Dezembers hatten die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Landkreise Gelegenheit, dem Ministerium für Soziales und Integration ihre Vorschläge für geeignete Standorte zu melden. Hierzu hatten sie einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen für eine geeignete Liegenschaft einschätzen zu können. Die Entscheidung über die Standorte der Kreisimpfzentren erfolgte in Zusammenarbeit des Landes mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen.
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Unsere Impfstrategie steht auf einem stabilen Fundament. Nach den neun Zentralen Impfzentren in Freiburg, Offenburg, Karlsruhe, Heidelberg, Stuttgart (2), Rot am See, Tübingen und Ulm haben wir nun auch die Standorte für die Kreisimpfzentren festgelegt. Diese sollen am 15. Januar 2021 betriebsbereit sein.“
Liste der Standorte der Kreisimpfzentren in Baden-Württemberg (PDF)
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