Bund und Länder sind zu einem Spitzentreffen zu wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus zusammengekommen. Unternehmen, die infolge von Corona in Schieflage geraten, sollen kurzfristig unkomplizierte Hilfen erhalten.
„Bund und Länder sind sich einig, dass Unternehmensinsolvenzen und Arbeitslosigkeit in der Folge der Corona-Krise möglichst vermieden werden müssen“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am Dienstag, 10. März 2020, im Anschluss an das Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und den Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsministern der Länder zu wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. „Wir unterstützen den Drei-Stufen-Plan des Bundeswirtschaftsministers. Es sind kurzfristig unkomplizierte Hilfen für Unternehmen notwendig, die infolge von Corona in Schieflage geraten: Insbesondere müssen Liquiditätsengpässe unbürokratisch beseitigt werden, beispielsweise mit zinsfreien Steuerstundungen.“
Kurzfristige und unkomplizierte Hilfen für Unternehmen
Ein wichtiges Instrument sei die Kurzarbeit. „Die Vorschläge des Bundes sind gut, sollten aber auch noch ausgeweitet werden“, forderte die Ministerin. „So wichtig das Thema Weiterbildung in der Transformation ist, so schwierig ist die Verknüpfung, wenn es darum geht, Unternehmen, die kurzfristig in Schwierigkeiten geraten, über die Durststrecke zu helfen. Ich bin daher froh, dass Minister Altmaier heute angekündigt hat, dass für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Kurzarbeitergeld benötigen, keine Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtend sind. Selbstverständlich dürfen wir über die Corona-Krise die mittel- bis langfristigen Herausforderungen der digitalen Transformation und der Energiewende nicht aus dem Blick verlieren. Zusätzliche Investitionen und die Stärkung von Forschung und Entwicklung müssen daher klar auf die Transformationsherausforderungen ausgerichtet werden.“ Wichtig sei auch, dass die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld auch in den schon jetzt gemeldeten Fällen rückwirkend greifen. „Wenn die notwendigen Gesetze und Verordnungen im April verabschiedet werden, muss sichergestellt werden, dass Betriebe, die bereits im März Kurzarbeit angemeldet haben, nicht schlechter gestellt werden“, sagte Hoffmeister-Kraut.
Hoffmeister-Kraut plädierte außerdem dafür, kurzfristig Liquiditätshilfen zu konkretisieren, etwa in Form von zinslosen Stundungen von Steuern. Der Bund solle dafür prüfen, inwiefern es zum jetzigen Zeitpunkt zielführend sei, die einschlägigen Regelungen im Steuerrecht zu lockern. Die Förderbanken von Bund und Ländern sollten in einer konzertierten Aktion ausreichend und unbürokratisch Liquiditätshilfen zur Verfügung stellen.
Spitzengespräch in Stuttgart
Die Ministerin wies darauf hin, dass sie die Maßnahmen bereits an diesem Freitag, 13. März 2020, in einem Spitzengespräch in Stuttgart mit allen relevanten Akteuren im Land erörtern und möglichst konkretisieren will. „Wir sollten bereits jetzt auch mittel- bis langfristig wirkende Maßnahmen auf den Weg bringen. Zentral sind Erleichterungen und Beschleunigungen bei Genehmigungsverfahren, die Lockerung von engen und in der Krise kontraproduktiven Beihilfevorschriften und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln“, so Hoffmeister-Kraut abschließend.
Bundeswirtschaftsministerium: Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus