Einzelhandel

Sofortprogramm für Einzelhandel und Innenstädte aufgelegt

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Menschen gehen durch die Fußgängerzone.

Das Wirtschaftsministerium startet ein breit gefächertes Sofortprogramm für Einzelhandel und Innenstädte. Damit schafft das Land ein niederschwelliges Angebot, um kurzfristig belebende Impulse für Kommunen und Einzelhandel zu setzen. Insgesamt stehen fünf Millionen Euro bereit.

Das Wirtschaftsministerium startet ein Sofortprogramm, um dem Einzelhandel und Innenstädten im Land bei der Bewältigung Corona-bedingter Schwierigkeiten gezielt unter die Arme zu greifen. Ab 23. September können Städte und Kommunen Förderantrage stellen. „Der Strukturwandel im Einzelhandel und die Folgen der Corona-Pandemie fordern vor allem die stationären Einzelhändler in den Innenstädten und ländlichen Zentren in besonderer Weise heraus. Die Coronakrise und die mit ihr verbundenen Betriebsschließungen vieler Gewerbetreibender führen zu Frequenzverlusten in den Innenstädten und in der Folge mancherorts zu Leerständen und deutlichen Umsatzverlusten im stationären Einzelhandel“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Während unsere kürzlich aufgelegten Förderprogramme ‚Innenstadtberater‘ und ‚Intensivberatung Zukunft Handel 2030‘ den Einzelhandel mittel- bis langfristig fit für die Zukunft machen, schaffen wir mit unserem Sofortprogramm ein niederschwelliges Angebot, um kurzfristig belebende Impulse zu setzen. Das breit gefächerte Sofortprogramm unterstützt Kommunen und Einzelhandel in Baden-Württemberg bei der Bewältigung dieser Corona-Folgen gezielt. Dafür stellen wir insgesamt fünf Millionen Euro bereit“, ergänzte die Ministerin.

Programm besteht aus drei Förderlinien

Das Sofortprogramm besteht aus insgesamt drei Förderlinien. Im Rahmen der Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ werden die Einrichtung und der Betrieb von Pop-up-Stores und -Malls in baden-württembergischen Kommunen gefördert, während bei der Förderlinie „Veranstaltungen“ die Planung und Umsetzung von Veranstaltungen mit Eventcharakter bezuschusst wird. Ziel der dritten Förderlinie ist es, für den Neustart im stationären Handel Innovation und Digitalisierung zu fördern und gleichzeitig dessen Stärken weiter auszubauen.

„Pop-up-Stores sind dazu geeignet, Leerstände in unseren Innenstädten zu vermeiden und fördern darüber hinaus eine lokale Gründungskultur. Ich bin davon überzeugt, dass innovative Zwischennutzungen daher einen wichtigen Beitrag zur Belebung unserer Innenstädte und ländlichen Ortszentren leisten können. Auch in neuen Events sehe ich attraktive Anziehungspunkte für Bürgerinnen und Bürger, in die Innenstädte zu kommen und deren vielfältiges Einzelhandels-Angebot kennenzulernen und zu nutzen“, unterstrich Hoffmeister-Kraut.

Die Förderanträge für die beiden Förderlinien „Pop-up-Stores- und Malls“ und „Veranstaltungen“ werden beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gestellt. Das "Kompetenzzentrum Smart Services", das federführend von Fraunhofer IAO getragen wird, bietet ab Oktober im Rahmen der dritten Förderlinie unter anderem Webinare, Ideenworkshops und Coachings an, um Unternehmen und Dienstleistungsberatern Ansätze zur Entwicklung von innovativen Dienstleistungen wie zum Beispiel Online-Kundenberatung oder Bestell-Apps und regionale Lieferdienste sowie neue digitalen Geschäftsmodelle zur Verknüpfung von Angeboten des stationären Handels und des Online-Handels zu vermitteln.

Eckpunkte der Förderlinien

Das Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt ergänzt die bereits bestehenden Förderungen des Wirtschaftsministeriums „Innenstadtberater“ und „Intensivberatung Zukunft Handel 2030“, die im Rahmen des Dialogprojekts „Handel 2030“ bereits seit Juli beziehungsweise August 2021 umgesetzt werden. Gleichzeitig wird damit eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, den Einzelhandel als eine von der Corona-Pandemie besonders gebeutelte Branche beim Neustart zu unterstützen.

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