Das Kabinett hat einen Rettungsschirm für die Reisebusunternehmen in Baden-Württemberg in Höhe von 40 Millionen Euro beschlossen. Damit sollen wirtschaftlich besonders betroffene Unternehmen der Bustouristik eine einmalige Überbrückungshilfe erhalten.
Das Landeskabinett hat am Dienstag (23. Juni) den Rettungsschirm für die Reisebusunternehmen in Baden-Württemberg in Höhe von 40 Millionen Euro beschlossen. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Damit helfen wird den zahlreichen kleinen und mittleren Busunternehmen der Reisebusbranche im Land, deren Einnahmen durch die Corona-Krise vollständig weggebrochen sind.“
40 Millionen Euro für die krisengebeutelte Branche
Um flächendeckende Insolvenzen zu vermeiden, ist es erforderlich, den wirtschaftlich besonders betroffenen Unternehmen im Bereich der Bustouristik, zusätzlich zu den bereits bestehenden Bundes- und Landeshilfen, eine einmalige Zuwendung zur Überbrückung eines weiterhin bestehenden Liquiditätsengpasses zu gewähren. Hierbei soll den Unternehmen zur Überbrückung eines bestehenden Liquiditätsengpassens ein einmaliger Zuschuss, zweckgebunden pro Reisebus in Höhe von bis zu 18.750 Euro aus Landesmitteln gewährt werden.
Grundvoraussetzung für diese zusätzliche Landesförderung ist ein weiterhin bestehendes Liquiditätsproblem der jeweiligen Unternehmen, das durch Testat von Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu bestätigen ist. Darüber hinaus muss die Kumulation mit bereits gewährter Bundes- und Landesförderung beihilfekonform sein.
Um eine möglichst kurzfristige Umsetzung und Auszahlung der Zuschüsse zu ermöglichen, soll die Abwicklung (Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung) der Stabilisierungshilfe Corona für Unternehmen im Bereich der Bustouristik durch die L-Bank realisiert werden. Derzeit sind in Baden-Württemberg rund 2.100 Reisebusse zugelassen. Es wird von bis zu 400 Antragstellern ausgegangen.