Baden-Württemberg verleiht das Promotionsrecht an den gemeinsamen Verband der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Damit wird ein weiterer Weg für HAW-Absolventinnen und -Absolventen zur Promotion geöffnet und die HAW als Institution zugleich gestärkt.
Baden-Württemberg eröffnet für die Absolventinnen und Absolventen seiner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) einen neuen Weg zur Promotion: Ein gemeinsamer Promotionsverband wird künftig Doktorgrad verleihen können. „Wir wollen für forschungsaffine Absolventinnen und Absolventen dieser Hochschulen einen zusätzlichen Weg zur Weiterqualifizierung bieten. Damit stärken wir zugleich die HAW als Institution“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am15. Juli 2022.
Baden-Württemberg war 2014 das erste Land, das eine Klausel im Hochschulgesetz verankert hat, die es möglich macht, Zusammenschlüssen von HAW das Promotionsrecht zu geben. Nachdem die HAW in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren auch auf dem Gebiet der Forschung Spitzenleistungen erbracht haben, hat die Wissenschaftsministerin entschieden, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.
„Die HAWen sind dezentral im ganzen Land verteilt – wir verbessern mit diesem Schritt also auch den Zugang zur Promotion und stärken die wissenschaflichen Qualifizierungswege in der Fläche“, so die Ministerin. Die Verleihung des Promotionsrechts sei auch ein Beitrag zur Chancengleichheit: „Die HAW ist die Hochschule für Bildungsaufsteiger. Wir unterstützen gerne Menschen, die diese Hochschulart gewählt haben, auf dem Weg zur Promotion“, sagte Theresia Bauer.
Promotionsverband verleiht Doktorgrad
Das Promotionsrecht erhält ein als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildeter Hochschulverband, dem alle staatichen HAW und die drei kirchlichen Hochschulen in Baden-Württemberg – insgesamt 24 Hochschulen – angehören. Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverband wird also künftig die Doktorgrade an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der HAW verleihen. Zentrale Einrichtung wird das Promotionszentrum sein, an dem besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professorinnen und Professoren der baden-württembergischen HAW Mitglieder sein können. Dies ermöglicht den wissenschaftlichen Austausches über die Hochschulgrenzen hinweg. Forschungseinheiten mit der notwendigen fachlichen Breite lassen sich im Rahmen dieser besonderen Organisationsform leichter entwickeln.
Für die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. So müssen auch im Promotionszentrum schriftliche Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen werden und die Annahmeanträge einem Kollegium, dem Promotionsausschuss, zur Entscheidung vorgelegt werden. Ein wissenschaftlicher Beirat wird die Promotionsverfahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung, auf deren Grundlage im Jahr 2029 über die Verlängerung des Promotionsrechts entschieden wird, die notwendigen Qualitätsstandards aufweist.
Zehn Kooperative Promotionskollegs kommen hinzu
In welchen Fächern sich die Forschungseinheiten ausbilden, hängt davon ab, wo sich eine Vielzahl besonders forschungsstarker Professorinnen und Professoren zusammenfinet. Der Wissenschaftsrat geht davon aus, dass die notwendige fachliche Breite mit 18 Professuren erreicht werden kann. Grundsätzlich sind alle wissenschaftlichen Fachbereiche denkbar. „Wir gehen davon aus, dass sich insbesondere in den Fächerkulturen, in denen die HAW stark sind, solche Einheiten herausbilden werden – Ingenieurwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, aber auch die Gesundheitswissenschaften“, so Theresia Bauer.
Bereits seit 2010 gibt es in Baden-Württemberg die Möglichkeit, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der HAW an einer Universität im Rahmen von Kooperativen Promotionskollegs promovieren können. Bislang hat das Wissenschaftsministerium 23 solcher Promotionskollegs gefördert. Nun kommen zehn weitere Kollegs hinzu. „Die Kooperativen Promotionskollegs haben sich bewährt. Sie laufen hervorragend und überwinden die Hochschulgrenzen“, so die Ministerin.
Die Verordnung muss im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsausschuss des Landtags beschlossen werden, der sich im September mit dem Thema befassen wird. Noch im September soll dann das Promotionsrecht an den Promotionsverband verliehen werden.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Hochschulen für angewandte Wissenschaften