Coronavirus

Öffnung der Grundschulen und Kitas zum 22. Februar

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Stühle stehen in einem Klassenzimmer einer Grundschule auf Tischen.

Die Landesregierung plant, ab 22. Februar die Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wieder schrittweise für den Präsenzunterricht zu öffnen. Auch Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren.

Auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 10. Februar 2021 plant die Landesregierung, die Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) von 22. Februar 2021 an wieder schrittweise für den Präsenzunterricht zu öffnen. Auch die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen ab dem 22. Februar 2021 zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Die Schulen und Einrichtungen sind heute auf direktem Wege über diese Entscheidung informiert worden.

Schreiben des Kultusministeriums vom 11. Februar 2021 an die Schulen (PDF)

Schreiben des Kultusministeriums vom 11. Februar 2021 an die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege (PDF)

Wichtiger Schritt für die Familien im Land

„Die Entscheidung, die Grundschulen und Kitas wieder zu öffnen, ist ein wichtiger Schritt für die Familien im Land, die in der aktuellen Situation eine enorme Last tragen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie werbe bereits seit vielen Wochen für diesen Schritt und habe ihre differenzierte Haltung bei diesem sensiblen und wichtigen Thema deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Ministerin ergänzt: „Auch vor dem Hintergrund der Studienlage und der Einschätzung von Virologen, dass Kinder im Alter bis zehn oder zwölf Jahren keine Treiber der Pandemie und seltener mit dem Corona-Virus infiziert sind, können wir diesen Schritt nun gehen.“ Perspektivisch beabsichtige das Land, in einem nächsten Schritt auch an den weiterführenden Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell anzustreben – sofern es das Infektionsgeschehen zulasse.

Für die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege bedeutet dies, dass sie ab 22. Februar 2021 keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Für sie gelten wieder die gleichen Regeln für den Betrieb, die vor der Schließung der Einrichtungen maßgeblich waren, wie etwa eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung und weitere Maßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallkasse Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg und des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg enthalten sind. 

Konzept für den Wiedereinstieg im Überblick

Das Konzept für den Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb an den Grundschulen sowie den Grundstufen der SBBZ ist angelehnt an die Regelungen für den Wiedereinstieg nach dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr zum Ende der Pfingstferien. Damit können die Schulen bei ihren Planungen auf die organisatorischen Erfahrungen zurückgreifen, als dieses Modell bereits an den Grundschulen erfolgreich umgesetzt wurde.

  • An den Grundschulen soll ab dem 22. Februar 2021 ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten. Zwei Klassenstufen sollen dabei jeweils in die Präsenz kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Dabei sollen die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt werden.
  • Beispielsweise könnten in der letzten Februarwoche die Klassenstufen 1 und 3 und in der ersten Märzwoche die Klassenstufen 2 und 4 Präsenzunterricht erhalten. Die zwei Klassenstufen, die in Präsenz unterrichtet werden, können auch anders gekoppelt werden, hier erhalten die Schulen schulorganisatorisch den nötigen Spielraum, um den Gegebenheiten vor Ort möglichst gut Rechnung tragen zu können.
  • Der Präsenzunterricht soll in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen.
  • Vorrang haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie in Klassenstufe 4 die Vorbereitung auf den Übergang auf die weiterführende Schule. Sportunterricht findet nicht statt.
  • Der Präsenzunterricht soll jeweils mindestens 10 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen, gerne aber auch mehr, wenn dies die Schule ermöglichen kann. Ergänzt wird der Präsenzunterricht durch Lernmaterialien für alle Klassenstufen im Fernlernen.
  • Es wird weiterhin eine Notbetreuung geben für diejenigen Kinder, die jeweils nicht im Präsenzunterricht sind und Anspruch auf Notbetreuung haben.
  • Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, das heißt, die Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird. 

Wechselunterricht auch für Abschlussklassen 

Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden von 22. Februar 2021 an ebenfalls im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots.

Gezielte Fördermöglichkeit für Schülerinnen und Schüler

Wie bereits im vergangenen Jahr sollen die Schulen ab 22. Februar auch wieder einzelne Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht einbeziehen können, die über den Fernunterricht nicht erreicht werden konnten oder Schwierigkeiten beim Fernlernen haben. Diese Möglichkeit gilt sowohl in den Grundschulen wie auch an den weiterführenden und den beruflichen Schulen.

Ausstattung der Grundschulen mit Schutzmasken

Nachdem das Sozialministerium am 21. Januar 2021 kurzfristig mitgeteilt hatte, dass die Schutzmasken des Typs KN95 von der DEKRA GmbH qualitätsgeprüft sind, hat das Kultusministerium umgehend alle Schritte eingeleitet, um den Versand an die Grundschulen zu veranlassen, um das dortige Personal auszustatten. Die Schutzmasken, die dabei an die Grundschulen gehen, sind laut Sozialministerium als uneingeschränkt tauglich für den Einsatz in den Schulen beurteilt worden. Die Versandaktion an die rund 2.500 Grundschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft im Land ist so gut wie abgeschlossen. Eine Maskenpflicht im Unterricht an den Grundschulen wird seitens der Landesregierung allerdings weiterhin nicht angestrebt – aus pädagogischen und wissenschaftlich begründeten infektiologischen Gründen. Freiwillig kann eine Maske aber selbstverständlich getragen werden.

Mehr Testungen für das Personal an Kitas und Schulen

„Der Gesundheitsschutz in den Einrichtungen hat eine hohe Priorität für uns. Ich verstehe die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher, die sich Sorgen wegen eines Infektionsrisikos machen. Leider wird sich die Corona-Situation erst nachhaltig entspannen, wenn wir beim Impfen entscheidend vorangekommen und viele Menschen geschützt sind. Bis es so weit ist, müssen wir deshalb wesentlich mehr testen als bislang“, sagt Eisenmann. Die Ministerin hatte deshalb in den vergangenen Wochen innerhalb der Landesregierung intensiv für einen Strategiewechsel beim Testkonzept des Landes und insbesondere für niederschwellige und anlasslose Testangebote – gerade für Beschäftigte an Kitas, in der Kindertagespflege und an Schulen – geworben. Vergangene Woche haben sich Kultusministerin Eisenmann und Gesundheitsminister Lucha darauf geeinigt, dass das Personal an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege, sich zunächst bis zu den Osterferien zweimal pro Woche mittels Schnelltests anlasslos testen lassen kann. „Regelmäßige, anlasslose Schnelltests sind ein zentraler Schlüssel, um schrittweise wieder zu mehr Normalität an Kitas und Schulen zu kommen. Gerade auch wegen der Mutanten ist für mich klar, dass ein Strategiewechsel bei den Corona-Testungen zwingend erforderlich ist. Wir müssen die Prävention stärken und es schaffen, infizierte Menschen, die keine Symptome haben, von gesunden Menschen zu trennen. Das schaffen wir nur, indem wir regelmäßig und anlasslos testen. Über dieses Ziel besteht nun erfreulicherweise Konsens innerhalb der Landesregierung“, so Eisenmann.  

Die Schnelltests sollen laut Sozialministerium über die bestehenden Strukturen bei Ärzten und Apotheken in Anspruch genommen werden können. Gesundheitsminister Lucha hat in diesem Kontext zugesichert, bis zum Ende der Faschingswoche hierfür eine verlässliche und landesweit verfügbare Infrastruktur zu gewährleisten. „Da uns zahlreiche Rückmeldungen vorliegen, dass die bisherige Struktur des Testangebots nicht flächendeckend funktioniert und Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher bereits heute Schwierigkeiten haben, ihre Berechtigungsscheine für anlasslose Schnelltests konkret einzulösen, schlagen wir vor, kommunale Testzentren einzurichten“, so Eisenmann. Zahlreiche Kommunen haben sich hier bereits auf den Weg gemacht, solche Testzentren einzurichten, andere stehen in den Startlöchern. Dieser Weg hätte auch den weiteren Vorteil, dass dann auch weiteren Berufsgruppen Testangebote gemacht werden könnten.

Schnelltests auch über „Corona-Schulbudget“ förderfähig

Ministerin Eisenmann hat zudem jüngst veranlasst, dass Schnelltests in die Förderliste für das „Corona-Schulbudget“ aufgenommen wurden. Mit diesem Investitionsprogramm stellt das Kultusministerium allen öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg schulbezogene Budgets in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget können die Schulen in Maßnahmen investieren, die ihnen helfen, gut durch die Corona-Pandemie zu kommen. Die Schulträger können damit nun bei Bedarf auch zusätzliche Schnelltests für ihre Schulen finanzieren.

Kultusministerium: Informationen zu Corona

Pressemitteilung vom 11. Februar 2021: Land sichert Versorgung mit Masken auch an Kitas

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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