Minister Peter Hauk hat die Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Stuttgart bei einer Kontrolle des Stuttgarter Weihnachtsmarktes begleitet. Dabei wurden keine Beanstandungen festgestellt.
„Die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung stellen sicher, dass die Betreiber der Stände die hygienischen und lebensmittelrechtlichen Vorgaben einhalten. Oberstes Ziel ist es, dass die Besucherinnen und Besucher die angebotenen Produkte sorgenfrei genießen können. Die Stuttgarter Lebensmittelüberwachung gewährleistet mit hohem Einsatz, dass die Freude durch die vorweihnachtlichen Gerüche nach Gewürzen, Glühwein, Punsch und Gebratenem bei den Besucherinnen und Besuchern des Stuttgarter Weihnachtsmarktes ungetrübt bleibt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich seines Besuchs auf dem Stuttgart Weihnachtsmarkt
Der Stuttgarter Weihnachtsmarkt blickt auf eine mehr als 300-jährige Geschichte zurück und zählt mit seinen inzwischen mehr als 200 opulent geschmückten Ständen zu den ältesten und größten Weihnachtsmärkten Deutschlands. Minister Peter Hauk begleitete die Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Stuttgart und hat sich dabei von der Lebensmittelhygiene und dem korrekten Angebot der Lebensmittel auf dem Weihnachtsmarkt überzeugt.
Lebensmittelüberwachung ist während des Weihnachtsmarktes täglich vor Ort
„Wir sind während des Weihnachtsmarktes täglich vor Ort und kontrollieren jedes Jahr alle gastronomischen Stände mit Essens- und Getränkeverkauf sowie einzelne Stände mit Bedarfsgegenständen. Dabei prüfen wir in erster Linie die Hygiene beim Umgang mit den Lebensmitteln sowie die Kennzeichnung. Bei Letzterem liegt der Schwerpunkt darauf, ob Verbraucherinnen und Verbraucher durch irreführende Angaben getäuscht werden können. Auch nehmen wir jedes Jahr amtliche Proben, die insbesondere auf Inhaltsstoffe, wie den Alkoholgehalt in Glühwein, oder gesundheitsschädliche Stoffe untersucht werden“, erläuterte der Dienststellenleiter der Lebensmittelüberwachung, Dr. Thomas Stegmanns, Herrn Minister Hauk an einem Imbissstand.
„Durch die unangemeldeten Kontrollen zeigt sich, welche Betreiber von Ständen die hygienischen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften immer einhalten. Die Lebensmittelkontrolleure können bei Verstößen Sanktionen verhängen. Beispielsweise sind Verwarnungen oder Bußgelder möglich. Nach den heutigen Kontrollen kann ich mit gutem Gewissen sagen, dass wir mit der Einhaltung der Regeln durch die Ständebetreiber zufrieden sind. Die Menschen können die letzten Tage des Weihnachtsmarktes also ohne Bedenken und in vollen Zügen genießen“, bilanzierte Minister Hauk am Ende seines Besuchs bei der Lebensmittelkontrolle auf dem Weihnachtsmarkt.
Pressemitteilung vom 15. Dezember 2023: Kontrolle weihnachtlicher und winterlicher Produkte