Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern, bleiben alle Schulen, Kindergärten und Einrichtungen der Kindertagespflege in Baden-Württemberg ab Dienstag, 17. März 2020, bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Das hat die Landesregierung beschlossen.
Aufgrund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus ist zum Schutz der Bevölkerung ein unverzügliches, entschlossenes Vorgehen notwendig. Es bedarf weitreichender Maßnahmen zu Kontaktreduzierungen, um eine unkontrollierte, schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern, damit die Behandlungskapazitäten weiter erhöht und weitere Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen ergriffen werden können.
Vor diesem Hintergrund ist die landesweite Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen eine erforderliche Maßnahme zur Verzögerung der Ausbreitung. Deshalb hat das Kabinett am Freitag, 13. März, beschlossen, dass ab Dienstag, 17. März, alle Schulen und Kindergärten bis einschließlich Ende der Osterferien geschlossen bleiben. Diese Schließung betrifft auch die Kindertagespflege im Land.
Schutz der Bevölkerung steht jetzt an oberster Stelle
„Das ist zum jetzigen Zeitpunkt eine der effektivsten Maßnahmen zur Abflachung und Verzögerung der Erkrankungswelle, die allerdings für uns alle im Land und für jeden Einzelnen einen harten Einschnitt bedeutet. Jeder Einzelne von uns ist aufgefordert, mögliche Einzelinteressen hinten anzustellen. Der Schutz der Bevölkerung steht jetzt an oberster Stelle“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt hinzu: „Wir haben entschieden, die Schulen, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege erst ab kommenden Dienstag komplett zu schließen, um allen Einrichtungen einen einigermaßen geordneten Übergang zu ermöglichen.“ Diese Entscheidung sei vor allem auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Schulen und Lehrkräfte am Montag noch Zeit haben, den Schülerinnen und Schülern in geeigneter Form Vorbereitungsinhalte, Lernpakete, Aufgaben oder Lernpläne zusammenstellen und übermitteln zu können. Ministerin Susanne Eisenmann wird sich heute außerdem in einem Schreiben an alle Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege im Land wenden, um ihnen diese Maßnahme direkt zu erläutern und um sie um ihre Unterstützung zu bitten.
Prüfungen an Schulen: flexible und pragmatische Lösungen
„Wir werden alle zentralen Fragen beantworten und die Schulen im Land bestmöglich bei dieser Sondersituation unterstützen. Ganz entscheidend ist nun der Umgang mit den bald anstehenden Abschlussprüfungen an allen Schularten. Hier arbeiten wir bereits mit hohem Nachdruck an verschiedenen Szenarien und Notfallplänen. Oberstes Gebot ist dabei: Den Schülerinnen und Schülern darf diese Notsituation nicht zum Nachteil geraten. Deshalb werden wir flexible und pragmatische Lösungen festlegen und auch mit pädagogischem Augenmaß vorgehen“, betont Eisenmann. Ein Ziel sei es dabei, dass sich diese Pläne – da wo es möglich ist – am Fahrplan der Prüfungen orientieren. „Wir prüfen daher auch in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die Möglichkeit für Prüfungen in kleinen Gruppen auch während der Schließungen“, so Eisenmann. Eine weitere Option sei, in diesem Jahr verstärkt flexible Nachtermine anzubieten.
Notfallbetreuung für Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen
Teil des heutigen Kabinettsbeschlusses ist auch, Ausnahmen zur Notfallbetreuung jüngerer Kinder und von Kindern von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Lebensmittelproduktion und Lebensmitteleinzelhandel, Müllabfuhr sowie Energie- und Wasserversorgung) sicherzustellen. Dies gilt, wenn beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind. „Unser Ziel muss sein, die öffentliche Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Hier stehen jetzt notwendige Gespräche mit den Kommunalen Landesverbänden an. Ich rufe alle Beteiligten dazu auf, in dieser Notsituation konstruktiv mitzuarbeiten“, betont Ministerin Eisenmann und ergänzt: „Mir ist klar, dass wir noch nicht jede Frage beantworten können, umso mehr kommt es auf kurzfristige, pragmatische Lösungen vor Ort an.“
Aktuelle Infos zu Corona in Baden-Württemberg
Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindergärten
Bundesgesundheitsministerium: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus
Fragen und Antworten zur Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen
Die Schließung betrifft alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg unabhängig davon, ob es sich solche in freier oder öffentlicher Trägerschaft handelt.
Von Dienstag, 17. März 2020, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, (Ende der Osterferien) findet an den baden-württembergischen Schulen kein Unterricht sowie an den Kindertageseinrichtungen kein Betrieb statt. Schülerinnen und Schüler müssen in dieser Zeit dem Unterricht und jeglicher sonstigen Veranstaltung fernbleiben.
Die Lageentwicklung im Zusammenhang des neuartigen Coronavirus hat sich den vergangenen Tagen deutlich beschleunigt und zugespitzt; auch die Zahl der Infektionen steigt bundesweit weiter deutlich an. Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens und insbesondere dem Schutz von Menschen, die besonders gefährdet sind. Ziel der Schulschließung ist es, Kontakte an den Schulen, die zu Infektionen führen, für ins-gesamt fünf Wochen zu unterbinden. So soll erreicht werden, dass sich die Ausbreitung von COVID-19 verlangsamt.
Die Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen dient einer Eindämmung des Coronavirus. Alle Menschen in Baden-Württemberg sind aufgefordert, soziale Kontakte auch außerhalb der Schule auf ein Minimum zu reduzieren. Hier sind wir auf ein besonnenes und solidarisches Miteinander angewiesen.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie im Vertretungsfall ihre Stellvertreter sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten an den Schulen erreich-bar, um den Kontakt mit allen am Schulbetrieb Beteiligten sowie mit der Schulaufsicht gewährleisten zu können. Die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule tätigen Personen befinden sich grundsätzlich weiterhin im Dienst, der von zuhause zu verrichten ist, sofern in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung keine anderweitigen Regelungen getroffen werden.
Dies kann gelten zum Beispiel für Tätigkeiten wie:
- Die Verteilung von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler.
- Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Abschlussklassen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien und Prüfungsvorbereitung im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten.
- Die Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten.
- Die Planung des Unterrichts für die Zeit nach den Osterferien.
- Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Notfallbetreuung an der Schule.
Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienstpflicht. Bei der Verteilung der Aufgaben sind die Schulleitungen jedoch gehalten darauf zu achten, dass die anfallenden außerunterrichtlichen
Tätigkeiten unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden. Dazu gehört auch die Rücksichtnahme auf die Lehrkräfte, die zuhause eigene Kinder aufgrund der Schul- und Kitaschließung betreuen müssen.
Parallel zu der Schließung der Schulen werden auch alle Präsenzfortbildungen der Lehrkräftefortbildungen an den Außenstellen und Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) ab dem 16. März bis zum 19. April 2020 abgesagt. Aktuell prüfen wir, ob die Veranstaltungen verlegt, alternative Formate angeboten oder Materialien bereitgestellt werden können. Auch von dienstlichen Besprechungen und und schulinternen Lehrerfortbildungen ist bis auf weiteres abzusehen.
Allgemein gilt: Die Schulschließungen bedeuten keine Verlängerung der Osterferien. Ziel der Schulschließungen ist eine Eindämmung des Coronavirus. Reisen im In- und
Ausland widerlaufen dieser Strategie, da sie neue Infektionen begünstigen können. Deshalb sind Schülerinnen und Schüler aufgefordert, Außenkontakte zu minimieren
und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben.
Nein, der entfallende Unterricht muss nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Da die Mittagsverpflegung nicht durch das Land, sondern durch die Kommunen als Schulträger organisiert wird, sind seitens des Kultusministeriums hierzu keine Aussagen
möglich.
Von entsprechenden Reisen im In- und Ausland ist bis Ende des Schuljahres abzusehen. Die aufgrund der Schulschließungen verursachten Stornokosten werden grundsätzlich vom Land übernommen. Die im Schreiben des Ministeriums vom 3. März 2020 enthaltenen Ausführungen zum Kostenersatz für Reisen ins Ausland gelten nunmehr ebenfalls für Reisen im Inland. Von neuen Reisebuchungen über das laufende Schuljahr hinaus ist bis auf weiteres abzusehen.
Nein, auch Schüler-, und Betriebspraktika entfallen in der Zeit der Schulschließung.
Solange die Schulen geschlossen sind, finden auch keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie etwa Boys‘ Day und Girls‘ Day statt.
Während der landesweiten Schulschließung können die Schulpsychologischen Beratungsstellen weiterhin per Telefon oder E-Mail kontaktiert werden. Sind im Kontext einer Beratung ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler oder eine Testdiagnostik an der Schulpsychologischen Beratungsstelle angezeigt, so wird dies nach den Osterferien ermöglicht.
Informationen zur Notfallbetreuung
Eine Notfallbetreuung an den Schulen und Kindertageseinrichtungen wird für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen sowie für Kindergartenkinder eingerichtet, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten.
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs sowie einer möglichen ergänzenden Nachmittagsbetreuung. Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Die Gemeinden werden gebeten, zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Notfallbetreuung für Kitakinder und Kinder der Kindertagespflege nach gleichen Grundsätzen vor Ort zu gewährleisten.
Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Dabei ist zu beachten, dass Lehrkräfte, die über 60 Jahre alt sind oder relevante Vorerkrankungen haben, sowie schwangere Lehrkräfte nicht zum Einsatz kommen.
Nein, Großeltern sollten die Betreuung ihrer Enkelkinder in der jetzigen Situation nicht übernehmen, da ältere Personen nach allen vorliegenden Erkenntnissen eine besonders gefährdete Personengruppe darstellen.
Fragen und Antworten zu den zentralen Prüfungen
Prüfungen, die in den Zeitraum der Schließung fallen, werden auf die Zeit nach den Osterferien verschoben; beginnend ab Montag, den 16. März, finden keine Prüfungen an den Schulen statt. Dies gilt für die bislang auf 2. April terminierten Deutschprüfungen an den Beruflichen Gymnasien und an den Berufsoberschulen ebenso wie für einzelne Prüfungen des fachpraktischen Abiturs. Zum neuen Zeitplan für diese verschobenen Prüfungen werden die Schulen in der kommenden Woche weitere Informationen von uns erhalten.
Ja, alle ab 21. April terminierten Abschlussprüfungen finden planmäßig statt.
Schülerinnen und Schüler, die sich auf Abschluss- oder Abiturprüfungen vorbereiten, werden bei der Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien von ihren Lehrkräften weiter unterstützt, möglich sind hier alle Kommunikationswege, analog und digital. Unter anderem können hierfür auch digitale Hilfsmittel herangezogen werden, um ortsunabhängig kommunizieren, lernen und arbeiten zu können. Die Schulen sind gehalten, zu prüfen, welche digitalen Möglichkeiten für ihre Schule geeignet sind. Es ist sinnvoll, wenn Schulen in der aktuellen Situation zusätzliche digitale Angebote nutzen, die nun aufgrund der Schulschließung eine von zuhause aus nutzbare Lernumgebung zur Verfügung stellen, etwa cloudgestützte Office-Produkte, auch Microsoft Office 365 oder datenschutzfreundliche Messenger-Dienste. Über den jeweiligen Einsatz können die Schulen selbst entscheiden.
Ja, es gelten die normalen Bestimmungen zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen. Das Kultusministerium und die Schulen werden darauf achten, dass alle Schülerinnen und Schüler an allen Schularten faire Bedingungen erhalten und niemand durch die jetzige Situation benachteiligt wird.
Fragen und Antworten zu den beruflichen Schulen
Beginnend ab Montag, den 16. März, finden keine Prüfungen an den Schulen statt. Dies gilt für die bislang auf 2. April terminierten Deutschprüfungen an den Beruflichen Gymnasien und an den Berufsoberschulen. Siehe auch Fragen und Antworten zu den zentralen Prüfungen oben.
Dies entscheidet der jeweilige Arbeitgeber. Für den Fall, dass den Berufsschülerinnen und -schülern ersatzweise Lernaufgaben in digitaler oder anderer Form zur Verfügung gestellt werden, bittet das Kultusministerium die Ausbildungsbetriebe, ihren Auszubildenden erforderliche Zeitfenster zur Verfügung zu stellen.
Die Berufsschulen informieren die Ausbildungsbetriebe zeitnah über die von der Schule vorgesehenen Regelungen für die Zeit der Schulschließung. Diese geben die Informationen an die Berufsschülerinnen und Berufsschüler weiter.
Fragen und Antworten für den Vorbereitungsdienst
Das Listenauswahlverfahren wird in der besonderen Situation erst Mitte oder Ende Juli stattfinden, um allen jetzt vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes stehenden Lehramtsanwärterinnen und Anwärtern die Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren zu geben. Darüber hinaus wird es neben dem am 16. März startenden Hauptausschreibungsverfahren für schulbezogene Ausschreibungen ein weiteres schulbezogenes Verfahren Anfang Mai geben.
Die Einstellungsbezirke können bis wenige Tage vor Beginn des Listenauswahlverfahrens verändert werden. Dieses wird aufgrund der Situation voraussichtlich erst Mitte oder Ende Juli stattfinden. Vor den Pfingstferien veröffentlichen wir auf Lehrer-Online-BW zur Orientierung lehramtsspezifisch die noch im Listenverfahren zur Verfügung stehende Zahl der Einstellungsmöglichkeiten in den einzelnen Bezirken.
Das Listenauswahlverfahren und damit auch der Schlusstermin für Änderungen der Bewerbung werden verschoben, so dass allen Anwärterinnen und Anwärtern die Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren eröffnet wird. Aufgrund der Sondersituation wird es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Verfahren nochmals eingehende Erläuterungen geben. Die registrierten Bewerberinnen und Bewerber werden nochmals gesondert informiert.
In der besonderen Situation wird das Listenverfahren verschoben und damit auch die Antragsfrist für eine Teilnahme am Härtefall-Verfahren voraussichtlich auf Mitte oder Ende Juli verlängert. Über die Anträge wird entsprechend Anfang oder Mitte August entschieden. Der neue Antragstermin veröffentlichen wir rechtzeitig auf Lehrer-Online-BW.
Fragen und Antworten zu den Lehramtsprüfungen
Für die Lehrämter Gymnasium, berufliche Schulen (einschließlich Direkteinstieg), WHR, Grundschule, Sonderpädagogik und die Abschlussprüfungen für dieAusbildung der Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräften. Grundlage bildet in allen Verfahren die geltende Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Betroffen sind:
- Die Vorbereitungsdienste aller Lehrämter (Kurs 2019)
- Die Ausbildung der Fachlehrkräfte musisch-technisch (Kurs 2017).
- Die Ausbildung der Fachlehrkräfte/Technischen Lehrkräfte Sonderpädagogik (Kurs 2017).
- Die Überprüfung der direkt eingestellten Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (Direkteinstieg Kurs 2018).
- Die Prüfung für die Laufbahn der Technischen Lehrkräfte der hauswirtschaftlichen Fachrichtung an beruflichen Schulen (Kurs 2018).
- Die Vorbereitungsdienste aller Lehrämter (Kurs 2020).
- Die Ausbildung der Fachlehrkräfte musisch-technisch (Kurs 2018).
- Die Ausbildung der Fachlehrkräfte/Technischen Lehrkräfte Sonderpädagogik (Kurs 2018).
- Die Überprüfung der direkt eingestellten Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (Direkteinstieg Kurs 2019).
- Die Prüfung für die Laufbahn der Technischen Lehrkräfte der hauswirtschaftlichen Fachrichtung an beruflichen Schulen (Kurs 2019).
Der Ausbildungsbetrieb an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte wird mit Wirkung vom 17. März 2020 bis einschließlich der Osterferien, also bis 19. April 2020 an den Standorten ausgesetzt. Selbstverständlich können digitale Instrumente eingesetzt werden, um ortsunabhängig auch in der Zeit ab 17. März 2020 zu kommunizieren und zu arbeiten. Weitergehende Informationen an die Seminarleitungen und an die angehenden Lehrkräfte folgen zeitnah.
Alle für den 16. März 2020 angesetzten unterrichtspraktischen Prüfungen (Lehrproben) in den Schulen wurden aufgrund der besonderen Situation abgesagt. Die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, die Schulleitungen der Ausbildungsschulen und die Prüfungskommissionen sind am Freitagnachmittag per E-Mail über die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamtes bei den Regierungspräsidien darüber informiert worden mit der Bitte, auch die angehenden Lehrkräfte darüber zu unterrichten.
Alle unterrichtspraktischen Prüfungen bis zu den Osterferien sind abgesagt und finden nicht statt.
Das Landeslehrerprüfungsamt im Kultusministerium und die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamtes bei den Regierungspräsidien werden in enger Zusammenarbeit mit den Seminaren die angehenden Lehrkräfte, die Schulleitungen der Ausbildungsschulen und die Prüfungskommissionen zeitnah informieren.
Der vorgesehene Abgabetermin bleibt bestehen. Gegebenenfalls prüft das Landeslehrerprüfungsamt den Antrag der angehenden Lehrkraft auf Verlängerung der Bearbeitungszeit individuell.
Die Verfahren zur Lehrereinstellung und die Bewerbergespräche für schulbezogene Stellenausschreibung finden wie geplant statt. Die Verfahren (Haupteinstellungsverfahren beziehungsweise Nachrückverfahren) werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Betrifft Prüfungsordnungen §§ 12 und 13 GymPO II, BSPO II, WHRPO II, SPO II und GPO bzw. §§ APrOFL, AProFTL, AProTL.
Das Kultusministerium ist sich dessen bewusst, dass für die Ausbildung im ersten Ausbildungsabschnitt bezüglich der Veranstaltungen am Seminar, wie Pädagogik oder Fachdidaktik und der Veranstaltungen an der Schule, wie begleiteter Ausbildungsunterricht und beratende Unterrichtsbesuche individuelle Lösungen für die angehenden Lehrkräfte gefunden werden müssen. Die angehenden Lehrkräfte, Seminarleitungen und Schulleitungen der Ausbildungsschulen erhalten hierzu rechtzeitig Informationen, um nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Osterferien passend zu handeln.