Bundestagswahl

Landeslisten und Kreiswahlvorschläge stehen endgültig fest

Die baden-württembergischen Landeslisten und Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stehen endgültig fest.

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Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne.
Symbolbild

Landeswahlleiterin Cornelia Nesch teilte mit, dass der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 die Beschwerden der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) sowie der Partei Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer gegen die Nichtzulassung der beiden Landeslisten durch den Landeswahlausschuss für das Land Baden-Württemberg am 24. Januar 2025 zurückgewiesen hat.

Damit stehen folgende 16 Landeslisten endgültig fest:

Nummer Parteiname Kurzbezeichnung
1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
4 Freie Demokratische Partei FDP
5 Alternative für Deutschland AfD
6 Die Linke Die Linke
7 Basisdemokratische Partei Deutschland dieBasis
8 FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER
9 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei
10 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI
11 Volt Deutschland Volt
12 Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt ÖDP
13 Bündnis C - Christen für Deutschland Bündnis C
14 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MLPD
15 BÜNDNIS DEUTSCHLAND BÜNDNIS DEUTSCHLAND
16 Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit BSW

Die Landeswahlleiterin teilte ferner mit, dass der Landeswahlausschuss am 30. Januar 2025 in Stuttgart insgesamt fünf Beschwerden gegen die Entscheidungen von vier Kreiswahlausschüssen über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen 264 Waiblingen, 272 Karlsruhe-Land, 279 Pforzheim und 281 Freiburg zurückgewiesen hat. Damit stehen auch die Kreiswahlvorschläge endgültig fest.

Die zugelassenen Landeslisten werden spätestens am 3. Februar 2025 auf der Webseite des Innenministeriums und in der nächsten Ausgabe des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg öffentlich bekanntgemacht. Die zugelassenen Wahlkreisbewerber werden ebenfalls in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt werden.

Pressemitteilung vom 28. Januar 2025: Sicherheit im Wahlkampf

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