Die Urlaubssaison darf nicht zum Auslöser einer zweiten Coronavirus-Welle werden. Baden-Württemberg weitet daher die Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer deutlich aus – an allen Flughäfen im Land und durch stichprobenhafte Kontrollen im grenznahen Bereich.
Reiserückkehrende und sonstige Einreisende aus Risikogebieten im Ausland sollen in Baden-Württemberg grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, sich nach ihrer Einreise auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Testung wird geprüft. Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen.
Das Land setzt damit einen entsprechenden Beschluss um, auf den sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern verständigt haben. Das Sozialministerium erarbeitet nun unter Hochdruck eine entsprechende Kabinettsvorlage, die zeitnah dem Ministerrat vorgelegt werden soll. Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Ich freue mich, dass Bund und Länder sich auf ein gemeinsames Vorgehen bei diesen komplexen Fragen einigen konnten. Es wäre verheerend, wenn durch die anstehende Reisezeit eine zweite Coronavirus-Welle bei uns im Land losgetreten würde. Deshalb sollten sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten unbedingt testen lassen. Dafür schaffen wir jetzt die entsprechenden Möglichkeiten.“
Testmöglichkeiten an Flughäfen
Testmöglichkeiten sollen an allen Flughäfen im Land mit entsprechendem Flugverkehr geschaffen werden. Auch für Reisende, die beispielsweise mit dem Auto oder dem Fernbus einreisen, soll es die Möglichkeit für einen COVID-19-Test geben. Die Laborkosten werden auf Grundlage der Testverordnung des Bundes von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Infrastrukturkosten für die Testungen an den Flughäfen sollen von den Ländern getragen werden.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder und der Bundesminister für Gesundheit bitten die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder, eine einvernehmliche Finanzierung sicherzustellen. Perspektivisch sollen diese Kosten über die Flughafengebühren mittelbar auf die Ticketpreise umgelegt werden. Hierfür prüft der Bund die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Die Betreiber der Flughäfen werden aufgefordert, entsprechende Räume für die Durchführung der Tests zur Verfügung zu stellen. Sollten die Testkapazitäten an den Flughäfen und Seehäfen überlastet sein, können die Testungen auch an anderen Orten durchgeführt werden.
Stichprobenhafte Kontrollen im grenznahen Bereich
Für den Straßen-, Bahn- und Busverkehr aus Risikogebieten im Ausland sollen im grenznahen Bereich verstärkt stichprobenhafte Kontrollen mit der Möglichkeit der Erhebung von Personendaten durchgeführt werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird gebeten, hierbei zu unterstützen. An den grenznahen Einreisepunkten werden verstärkt Informationen über mögliche Quarantäneverpflichtungen und Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Auch soll an ausgewählten Stellen die Möglichkeit einer Testung vor Ort ermöglicht werden.
Eine negative Testung kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb ist nach Auffassung der Gesundheitsministerkonferenz sechs bis sieben Tage nach Testung bei Einreise ein weiterer COVID19-Test sinnvoll. Bei Auftreten von unklaren Symptomen auch nach einer negativen Testung ist unverzüglich Kontakt mit einem Arzt zur Abklärung der Symptome Kontakt aufzunehmen.
Appell an Eigenverantwortung und Vernunft der Reisenden
„Wir appellieren gerade vor dem Hintergrund der derzeit auch in Baden-Württemberg wieder ansteigenden Infektionszahlen eindringlich an die Eigenverantwortung und Vernunft aller Reisenden, sich umsichtig zu verhalten. Unter jetzigen Pandemie-Bedingungen ist beispielsweise schlicht nicht die Zeit für Partytourismus oder ausufernde, feuchtfröhliche Feiern im Ausland. Nur so können wir die Infektionszahlen auch im Herbst auf einem niedrigen Niveau halten.“
Seit der Aufhebung der Reisewarnung für die Länder der Europäischen Union und einige weitere europäischen Staaten am 15. Juni wurden insgesamt 225 reiseassoziierte Covid-19-Fälle an das Landesgesundheitsamt übermittelt. Rund 32 Prozent der Fälle gehen auf Serbien als Infektionsland zurück.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
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