Coronavirus

Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf

Lesezeit: 3 Minuten
  • Teilen
  •  
Ausbilderin mit Lehrling

Ab 10. Juli können Unternehmen und Soloselbständige die Überbrückungshilfe Corona des Bundes beantragen. Damit sollen die finanzielle Not vieler Unternehmen gelindert, Insolvenzen vermieden und die Struktur des Wirtschaftsstandortes gesichert werden. Das Land stockt die Hilfe noch auf.

Unternehmen und Soloselbständige können die Überbrückungshilfe Corona des Bundes in den nächsten Tagen beantragen. Bereits ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf einer Antragsplattform registrieren. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute (8. Juli) angekündigt. Die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen übernehmen die Bundesländer.

Landeswirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen viele Unternehmen weiterhin hart, gerade in Branchen in denen aus Infektionsschutzgründen der Geschäftsbetrieb immer noch erheblich eingeschränkt ist oder sogar noch komplett still steht. Mit der Überbrückungshilfe des Bundes können wir nun die finanzielle Not dieser Unternehmen lindern, Insolvenzen vermeiden und so die Struktur des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg sichern.“

Land schließt wichtige Förderlücke

Außerdem hat das Land beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes aufzustocken. „Wir ergänzen die Überbrückungshilfe in Baden-Württemberg mit dem fiktiven Unternehmerlohn und schließen damit eine wichtige Förderlücke mit Blick auf Soloselbständige und kleine Unternehmen, die besonders mit der Krise zu kämpfen haben“, so Hoffmeister-Kraut. Der Bund schließt einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. „Damit unterstützen wir vor allem die große Zahl der Soloselbständigen, die nur geringe Fixkosten haben und sichern deren Existenz“, so die Ministerin.

Die Bundesregierung hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“, beschlossen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten, Juni bis August, und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.

Wie schon die Corona-Soforthilfe, wird auch die Überbrückungshilfe durch das Land administriert. Die Antragstellung wird nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierte Verfahren möglich sein. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.

Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bestimmten Einschränkungen hinsichtlich Größe und Umsatz, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
  • Die Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
  • Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, beispielsweise Miete, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Finanzierungskosten.
  • Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert.
  • Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von
    • minus 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
    • minus 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
    • minus 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
  • Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg finden Sie hier:

Wirtschaftsministerium: Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg

Bundeswirtschaftsministerium: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Garten- und Weinbau
Landwirtschaft

Auszahlung der EU-Frostbeihilfen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Papst Franziskus
Kirche

Kretschmann zum Tod von Papst Franziskus

Cover der 2. Staffel: SpätzlesPress - Der Baden-Württemberg-Podcast aus Berlin. Rechts die Illustration eine Löwen, der Kopfhörer im LÄND-Shape hat und vor sich ein Mikrofon, das an den Funkturm am Alexanderplatz in Berlin erinnert
Der Baden-Württemberg Podcast aus Berlin

SpätzlesPress #7: Wer ist „Wir”? Gemeinsam Gesellschaft gestalten

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Digitalisierung

CyberSicherheitsCheck jetzt auch für Handwerkskammern

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
Elektromobilität

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei

Visualisierung Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart

Ein breiter Radweg führt getrennt an einer Straße entlang und geht in eine Brücke über.
Radwege

Mehr sichere Radwege im ganzen Land

Bio-Musterregion Freiburg
Tierschutz

Kontrolluntersuchungen von Rindern auf IBR/IPV

Delegationsreise Slowenien
Delegationsreise

Wirtschaftskooperation mit Slowenien

Städtebauliche Erneuerung Ühlingen
Städtebau

Ortsmitte in Ühlingen-Birkendorf erfolgreich saniert

Fertiggestellter Neubau Besigheimer Straße 14 / Gartenstraße 23-25 in Hessigheim
Städtebau

Ortsmitte in Hessigheim erfolgreich saniert

Städtebauliche Erneuerung Geigersbühl: Forum der Generationen
Städtebau

Städtebaumaßnahme in Großbettlingen abgeschlossen

Europastaatssekretär Florian Hassler (rechts) und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp (links) bei der Übernahme der Präsidentschaft der „Vier Motoren für Europa“ am 20. März 2023 in Lyon
Europa

„Vier Motoren für Europa“ sprechen sich für Freihandel aus

Das Logo des Südwestrundfunks (SWR), aufgenommen vor der Zentrale des SWR in Stuttgart.
Medien

SWR-Änderungsstaatsvertrag unterzeichnet

Start-up Idea Cup Bodensee
Start-up BW

LeafSync im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“