Tierschutz

Kontrolluntersuchungen von Rindern auf IBR/IPV reduziert

Aufgrund des hohen Tiergesundheitsniveaus im Land können Kontrolluntersuchungen von Rindern auf IBR/IPV reduziert werden. Künftig muss die Untersuchung nur noch alle drei Jahre erfolgen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Bio-Musterregion Freiburg

„Das Tiergesundheitsrecht Animal Health Law (AHL) der Europäischen Union (EU) hat die bisherigen nationalen Regelungen zur Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen abgelöst. Da Baden-Württemberg bereits seit dem 30. September 2015 als Zone mit dem Status ,seuchenfrei‘ in Bezug auf Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) / Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV) anerkannt ist, müssen zukünftig die Kontrolluntersuchungen nicht mehr bei allen über 24 Monate alten Rindern im Abstand von maximal zwölf Monaten durchgeführt werden. Der Zeitraum der bisher jährlich durchzuführenden Blutentnahmen in Mutterkuhbetrieben und auch in Aufzuchtbetrieben, die Rinder zur weiteren Nutzung in andere Betriebe abgeben, kann aufgrund des hohen Tiergesundheitsniveaus in Baden-Württemberg auf drei Jahre verlängert werden und in Form einer repräsentativen Stichprobenuntersuchung durchgeführt werden. Das entlastet viele rinderhaltenden Betriebe und senkt die bürokratischen Auflagen für die Landwirtschaft“ sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Unterschiedliche Regelungen je nach Betriebsart

Mutter-/ Ammenkuhkuhhaltungen (inklusive extensive Weidehaltungen von Boviden wie Bison, Wisent, Wasserbüffel, Rind, et cetera) sind zukünftig alle drei Jahre blutserologisch über eine Stichprobe auf IBR/IPV zu untersuchen. Aufzuchtbetriebe, die Rinder zur weiteren Nutzung in andere Betriebe abgeben, sind ebenfalls alle drei Jahre mittels einer Stichprobe zu untersuchen.

Fresseraufzuchtbetriebe, das heißt Betriebe, die zu mehr als 50 Prozent aus bis zu neun Monate alten Rindern bestehen, müssen dagegen jährlich mittels Stichprobe untersucht werden.

Für die Überwachung von Milchviehbetrieben wird weiterhin unverändert das bisherige Verfahren mittels Sammelmilchuntersuchungen angewendet (zwei Sammelmilchuntersuchungen pro Jahr im Abstand von mindestens drei Monaten).

In Endmastbetrieben, in denen die gehaltenen Rinder keinen Kontakt zu gehaltenen Rindern aus anderen Beständen haben und die ausschließlich unmittelbar zur Schlachtung abgeben werden, erfolgen keine weiteren Untersuchungen.

Die entnommenen Proben werden neben IBR/IPV immer auch auf Brucellose und Leukose untersucht.

Die Stichprobengröße ist anhand der Gesamtzahl der im Bestand gehaltenen, über zwölf Monate alten Rinder zu ermitteln und beträgt maximal 29 Tiere. Die Berechnung des tatsächlichen Stichprobenumfangs (Sicherheit 95 Prozent / Prävalenz zehn Prozent) kann online durch Eingabe der Anzahl über zwölf Monate alter Rinder unter der Registerkarte „Erhebungen zum Nachweis einer Krankheit“ über den Menüpunkt „Berechnung Stichprobe Krankheitsnachweis“ erfolgen.

IBR/IPV

Die IBR/IPV ist eine gelistete Seuche der Kategorie C, die für einige Mitgliedstaaten relevant ist und für die Maßnahmen getroffen werden müssen, damit sie sich nicht in anderen Teilen der Union ausbreitet, die amtlich seuchenfrei sind oder in denen es Tilgungsprogramme für die jeweilige gelistete Seuche gibt. Deutschland hat unverändert den Status „seuchenfrei“ in Bezug auf IBR/IPV.

Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr bei IBR/IPV, früher BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1). Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Tool für die Justiz

Eine junge Frau mit gelbem Pullover hält ein Smartphone in der Hand.
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Ländliche Wege in zwölf Kommunen modernisiert

Ein Hauskaninchen wartet in seinem Stall in einem Gartengeschäft auf einen neuen Besitzer.
Tierschutz

Tierschutz in der Vorweihnachtszeit

Frisches Fleisch, darunter Rehkeule, Rehrücken und Wildschweingulasch liegen in der Auslage einer Metzgerei.
Forstwirtschaft

Festtage mit heimischen Wildbret genießen

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Verbraucherforschungsforum 2025 zu digitalen Finanzdienstleistungen

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

1,3 Millionen Euro für die Zukunft der photonischen KI

Logo Start-up BW
Start-up BW

WebMeister360 im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel (links) und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts)
Auszeichnung

Große Staufermedaille in Gold an frühere Bundeskanzlerin

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. Dezember 2025

Ein Mitarbeiter geht durch einen Büroraum.
Innovation

Neue Landesgesellschaft soll Start-ups stärken

Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“, im Hintergrund ein Fahrzeug an einer Einfahrt.
Migration

Kabinett billigt Pläne für Landeserstaufnahme in Stuttgart-Weilimdorf

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Lieferkettengesetz

Einigung bei EU-Lieferkettengesetz und zu Nachhaltigkeitsberichten