Das Land fördert zehn zusätzliche Kooperative Promotionskollegs an Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Ziel des neu aufgelegten Programms ist die Förderung von qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs.
Zur Förderung von qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs richtet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bis zu zehn zusätzliche Kooperative Promotionskollegs ein, an denen Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) beteiligt sind. Mit diesem neuen Programm sollen jeweils 10 bis 15 Promovierende in einem Hochschularten übergreifenden Forschungszusammenhang gemeinsam arbeiten und sich wissenschaftlich qualifizieren können.
„Die kooperative Promotion ist eine wissenschaftspolitische Erfolgsmarke Made in Baden-Württemberg geworden – deshalb führen wir sie fort“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Laut einer Studie der Hochschulrektorenkonferenz aus dem Jahr 2019 gibt es in Baden-Württemberg mit die meisten Promotionen von Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschulen.
Wünschenswerte Synergieeffekte
„Die Ausbildung von ausgezeichneten Absolventinnen und Absolventen ist unerlässlich für das Vorankommen von Wissenschaft und Forschung“, sagte Bauer weiter. „Kooperative Promotionskollegs erbringen einen Mehrwert und wünschenswerte Synergieeffekte im Bereich der Förderung von Forschung, Lehre, Transfer sowie der Zusammenarbeit zwischen den Hochschularten“, betonte Bauer. „Mit den Kollegs haben sich insgesamt zweckmäßige Strukturen und Prozesse entwickelt. Am Ende profitieren Land, Wissenschaft und Wirtschaft von den promovierten HAW-Absolventinnen und -absolventen“.
Das Programm wird zunächst für bis zu zehn kooperative Promotionskollegs ausgelegt. Jedes Kolleg kann mit einem Höchstbetrag von 60.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu viereinhalb Jahren gefördert werden. Die individuelle Promotionsdauer soll auf in der Regel drei Jahre begrenzt sein.
Bewerbungen für das Programm sind aktuell möglich. Anträge von Hochschulen sind bis spätestens 15. April 2021 (Ausschlussfrist) an das Wissenschaftsministerium zu richten.
Kooperative Promotionskollegs
In kooperativen Promotionskollegs werden – universitäre – Promotionsverfahren durchgeführt, bei denen gemäß Landeshochschulgesetz auch Professorinnen und Professoren von Hochschulen für angewandte Wissenschaften als Betreuende der Dissertation und als Prüfende beteiligt sind. Sie haben das Ziel, exzellenten Absolventinnen und Absolventen verschiedener Hochschularten eine qualitätsvolle Betreuung gemeinsamer Forschungsvorhaben zu vermitteln.
Die Doktorandinnen und Doktoranden werden dabei von mindestens zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern in der Rolle von Mentorinnen oder Mentoren mit klar zugewiesener Verantwortung betreut („Betreuungstandem“). Grundlage dafür ist – wie bei allen Promotionsverfahren in Baden-Württemberg – eine schriftliche Promotionsvereinbarung.
Die kooperativen Promotionskollegs können sich um besondere fachliche Schwerpunkte etwa im Rahmen von bereits bestehenden Promotionskollegs gruppieren oder neue Schwerpunkte bilden.
Minsterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Ausschreibungen