Die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Lauda-Königshofen bekommt vom Land rund 160.000 Euro. Das Flurneuordnungsverfahren in Oberlauda fördert die Landwirtschaft, das Landschaftsbild, den Hochwasserschutz und die Naherholung.
„Flurneuordnungsverfahren sind ein bedeutendes und besonderes Förderinstrument für den Ländlichen Raum. Gemeinsam mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, sowie den Kommunen und vielen weiteren Akteuren gestaltet die Flurneuordnungsverwaltung den Außenbereich einer Kommune neu. Da dabei nicht nur Bau- und Pflanzmaßnahmen gefördert werden, sondern auch Grundstücksgrenzen verändert werden, ist ein großer Handlungsspielraum vorhanden“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz, am Montag 18. Juli 2022 anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids von rund 160.000 Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Lauda-Königshofen / Oberlauda (L 511), Main-Tauber-Kreis.
Anlass des Flurneuordnungsverfahrens war die notwendige eigentumsrechtliche Veränderung aufgrund des Ausbaus eines Parallelweges zur Landesstraße. Schnell wurde klar, dass in dem 15 Hektar großen Areal mit über 600 Grundstücken noch weiterer Optimierungsbedarf besteht. Gemeinsam mit dem gewählten Vorstand der fast 200 betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer wurde ein neues Wegenetz geplant. Dabei wurden rund zwei Kilometer neue Wege festgelegt. Die Gesamtkosten von knapp 250.000 Euro werden zu 67 Prozent von Bund und Land bezuschusst. Den Restbetrag übernimmt die Stadt Lauda-Königshofen.
Investition in Hochwasserschutz und Biodiversität
Neben einer Verbesserung des Wegenetzes wird auch in den Hochwasserschutz und die Biodiversität investiert. Eine ökologisch wertvolle Feuchtfläche wird geschaffen, die zugleich als Retentionsraum bei Starkregenereignissen dient. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen die 600 teils sehr kleinen Grundstücke zweckmäßig geformt und zusammengelegt werden.
„Unsere Kulturlandschaft muss gepflegt werden, um nicht zu verbuschen. Gerade die arbeitsintensiven Streuobstwiesen sind ökologisch sehr wertvoll und müssen daher strukturell unterstützt werden. Ein Wegenetz, das jedes Grundstück erschließt, ist Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Bewirtschaftung“, betonte Staatssekretärin Sabine Kurtz bei der Übergabe des Förderbescheides an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Flurneuordnung und Landentwicklung
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Lauda-Königshofen / Oberlauda (L 511)
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnung