Der Landtag hat beschlossen, dass Gemeinderats- und Kreistagssitzungen künftig auch per Videokonferenz stattfinden können. Dadurch können die Kommunen ihre Arbeitsfähigkeit in der aktuellen Situation aufrecht halten.
Zum heutigen Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl:
„Baden-Württemberg setzt sich bei digitalen kommunalen Gremiensitzungen an die Spitze in Deutschland, wir sind hier nun Vorreiter. In dieser schwierigen Zeit geben wir den Gemeinderäten und Kreistagen neue und der Zeit angepasste Arbeitsmöglichkeiten durch Videotechnik. Die notwendigen Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags und ihrer beschließenden Ausschüsse können nun auch als Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführt werden. Natürlich muss dabei der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt bleiben, etwa durch die Übertragung der Schaltkonferenz in den Ratssaal. Dort können dann Zuhörerinnen und Zuhörer, insbesondere auch die Medien, den Verlauf der Sitzung öffentlich verfolgen. Selbstverständlich können auch diese Sitzungen – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen – im Internet übertragen werden, wenn ein entsprechendes Einverständnis der Beteiligten vorliegt.“
Nicht nur für die Corona-Zeit
„Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten sollen aber nicht nur für die Corona-Zeit gelten; sie sollen auch für in der Schwere vergleichbare Fälle in der Zukunft zur Verfügung stehen, in denen ansonsten eine ordnungsgemäße Sitzungsdurchführung nicht möglich wäre. Damit sind wir einem ausdrücklichen Wunsch aus der kommunalen Familie nachgekommen, eine dauerhafte Lösung zu schaffen. Sitzungen per Videokonferenz bleiben freilich die Ausnahme, sie können und sollen nicht dauerhaft die herkömmliche Arbeit der kommunalen Gremien in Form von Präsenzsitzungen ersetzen. Auch kommunale Demokratie lebt von der lebendigen Auseinandersetzung vor Ort, Auge in Auge, Argument für Argument. Und das funktioniert nur, wenn man auch körperlich dabei ist. Schließlich ganz ehrlich: Auch der Schoppen nach der Gemeinderatssitzung im Ratskeller gehört dazu – und der kann und soll freilich nicht digitalisiert werden.“
Kreistage können Beschlüsse elektronisch fassen
„Zudem haben die Kreistage – wie bereits bisher die Gemeinderäte – nun die Möglichkeit, Beschlüsse über Gegenstände einfacher Art auch im schriftlichen oder elektronischen Verfahren fassen zu können. Auch damit helfen wir unseren Kommunen, ihre Arbeitsfähigkeit in schwierigen Zeiten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.
Wir stehen an der Seite der Städte, Gemeinden und Landkreise. Ich war 27 Jahre Gemeinderat in meiner Heimatstadt Heilbronn, ich bin ein Kommunaler durch und durch. Deshalb ist mir wichtig, die Dinge so zu regeln, wie es für die kommunale Familie gut ist. Wir lassen unsere Städte, Gemeinden und Landkreise in schwieriger Lage nicht alleine. Das ist mir als Kommunalminister sehr wichtig. Und der Digitalisierungsminister freut sich, wenn die digitale Technologie als zusätzliches Beratungs- und Entscheidungshilfsmittel weiter Einzug in der kommunalen Ebene erhält.“