In der Justiz in Baden-Württemberg werden bis zum 10. Januar 2021 die sozialen Kontakte reduziert. Nicht betroffen sind davon aber in jedem Fall alle dringenden sowie wichtigen Verhandlungen und Maßnahmen.
Den von Bund und Ländern vereinbarten Regelungen zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens folgend, werden auch in der baden-württembergischen Justiz ab dem morgigen Mittwoch,16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 soziale Kontakte reduziert. Auch wenn die Justiz von dem Beschluss zu einem harten Lockdown in rechtlicher Hinsicht nicht umfasst wird und auch die Corona-Verordnung des Landes den systemrelevanten Justizbetrieb von Kontaktbeschränkungen ausnimmt, leistet sie damit selbstverständlich ihren Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Verlangsamung des Infektionsgeschehens. Der Dienstbetrieb bleibt dabei im Grundsatz aufrechterhalten. Jedoch sollen die Gerichte und Staatsanwaltschaften während des harten Lockdowns vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 Präsenzverhandlungen nach Möglichkeit vermeiden. Nicht betroffen sind davon aber in jedem Fall alle dringenden sowie wichtigen Verhandlungen und Maßnahmen.
Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Anders als im Frühjahr trifft uns die jetzige Infektionswelle nicht unvorbereitet. Die Justiz in Baden-Württemberg verfügt über ein flächendeckendes Hygienekonzept. Sitzabstände, Trennscheiben und Mundschutz gehören längst zum Alltag an den Gerichten. Wir leisten aber unseren Beitrag im Kampf gegen das Virus und werden während des harten Lockdowns, wo möglich, den öffentlichen Dienstbetrieb zurückfahren. Der Rechtsstaat wird jedoch in jeder Hinsicht weiter funktionieren.“
Zu den Maßnahmen, die selbstverständlich weiter stattfinden, gehören ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, Haftsachen, eilige Familiensachen und generelle Eilentscheidungen sowie zum Beispiel langlaufende Strafverhandlungen. Die Entscheidung, ob eine Verhandlung als Präsenztermin durchgeführt wird, haben letztlich die Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu treffen. Dabei kann auch Berücksichtigung finden, dass nunmehr – anders als während der Reduktion des öffentlichen Dienstbetriebs im Frühjahr – umfangreiche Infektionsschutzmaßnahmen in den Gerichten umgesetzt wurden.
Justizminister Guido Wolf verwies in diesem Zusammenhang auch auf den heutigen Beschluss des Ministerrats, mit dem der Justiz nochmals 1,25 Millionen Euro für einen kurzfristigen weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Wolf dazu: „Auch bei weitreichenden Kontakteinschränkungen bleibt die Justiz in Baden-Württemberg arbeitsfähig. Alle Entscheidungsträger der Justiz können digital arbeiten.“
Die baden-württembergische Justiz nimmt im Bereich der Digitalisierung, in deren Zentrum die Einführung der elektronischen Akte steht, bundesweit die Spitzenposition ein. 42 Gerichtsstandorte sind bereits mit der elektronischen Akte ausgestattet. Alle der ca. 3.000 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind mit Notebooks ausgestattet. Außerdem besteht mit aktuell 5.500 VPN-Zugängen für die Entscheider flächendeckend die Möglichkeit, von zu Hause aus mit vollem Zugriff auf den digitalen Arbeitsplatz zu arbeiten. Mit den heute beschlossenen Mitteln können diese Maßnahmen für die Dauer der Pandemie über 2020 hinaus verlängert und der Ausbau der Sitzungssäle in den Gerichten mit Ton- und Kameratechnik für Online-Verhandlungen weiter vorangetrieben werden. Bereits vor einigen Wochen hatte die Landesregierung sechs Millionen Euro für ein Investitionsprogramm „Digitale Justiz“ freigegeben.