Die Landesregierung hat weitere Hilfen für das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe beschlossen. Die Entlastung soll durch direkte Tilgungszuschüsse erfolgen. Der Mittelbedarf wird auf rund 92 Millionen Euro geschätzt.
Die Landesregierung hat am Dienstag, 28. Juli 2020, den Weg für ein weiteres Hilfsprogramm freigemacht. Das Programm soll Unternehmen und Selbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes in Form eines Tilgungszuschusses unterstützen. „Schausteller tragen mit ihrem Engagement zum reichhaltigen kulturellen und gemeinschaftlichen Leben in unserem Land bei. Die Betriebe sind durch das Verbot von Großveranstaltungen mit am härtesten von der Corona-Krise betroffen. Die größte finanzielle Belastung für Schausteller und die Eventbranche, aber auch für das Taxigewerbe sind Tilgungsraten für Kredite. Die beschlossene Hilfe ist deshalb existenziell wichtig für sie“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Die Landesregierung schätzt den Mittelbedarf für die Hilfe auf insgesamt rund 92,2 Millionen Euro.
Entlastung durch direkten Tilgungszuschuss
Die Überbrückungshilfe des Bundes könne Unternehmen des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes zwar unterstützen, sie greife aber zu kurz, so die Ministerin. „Aufgrund der kleinteiligen Betriebsstruktur mit in der Regel wenig Beschäftigten und oft hohem Investitions- und Finanzierungsbedarf für Fahrgeschäfte oder für Bühnentechnik kann die Überbrückungshilfe die Betriebe nicht vor der Insolvenz sichern. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass wir hier eine passgenaue Lösung finden und die bislang bestehenden Förderlücken schließen. Das ist uns gelungen: Durch den direkten Tilgungszuschuss können wir sie wirkungsvoll entlasten.“
Maximal 150.000 Euro je Antragsteller
Der Tilgungszuschuss Corona fördert von der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent. Förderfähig sind dabei die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallenden Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche und Taxiunternehmen. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und der Landesaufstockung mit dem fiktiven Unternehmerlohn. Der Tilgungszuschuss Corona soll nun schnellstmöglich mithilfe eines Dienstleisters umgesetzt werden.