Umweltminister Franz Untersteller hat sich nach den Wolfsrissen in Widdern für eine Anpassung der Tierschutz-Hundeverordnung ausgesprochen. Demnach sollen Nutztierhalter in Baden-Württemberg ausgebildete Herdenschutzhunde einsetzen können. Die Aufgabe des Landes sei es gleichermaßen, Nutztiere zu schützen und dem Wolf das Überleben zu ermöglichen, so Untersteller.
Nachdem in Widdern (Landkreis Heilbronn) mehrere Schafe durch einen Wolfsangriff getötet wurden, hat sich Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller dafür ausgesprochen, umgehend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Nutztierhalter in Baden-Württemberg ausgebildete Herdenschutzhunde einsetzen können. „Herdenschutzhunde sind ein wirksamer Schutz gegen Wolfsangriffe. Wir müssen deshalb die Tierschutz-Hundeverordnung so gestalten, dass unsere Schäferinnen und Schäfer sie auch einsetzen dürfen“, sagte Untersteller. „Statt leichtfertig darüber zu reden, wie wir den Wolf am besten loswerden, müssen wir doch darüber nachdenken, wie wir unsere Nutztiere optimal schützen und zugleich dem Wolf das Überleben ermöglichen. Das ist unsere Aufgabe und das verstehe ich unter verantwortungsbewusstem Tier- und Artenschutz.“
Tierschutzhunde-Verordnung im Sinne des Bundeslandwirtschaftsministeriums auslegen
Der Minister plädierte deshalb dafür, in einem ersten Schritt die Verordnung des Bundes in Baden-Württemberg künftig – anders als bisher – im Sinne des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auszulegen. Das BMEL hatte erst im Sommer mit einem Brief klargestellt, dass es sehr wohl möglich sei, Herdenschutzhunde auf Weiden mit Elektrozäunen einzusetzen – obwohl in der Tierschutz-Hundeverordnung stromführende Vorrichtungen in Hundezwingern verboten würden. Eine Weide sei jedoch kein Zwinger im Sinne der Verordnung, so das Bundesministerium.
„Ich finde, dass sich Baden-Württemberg dieser Haltung anschließen sollte und werde mich dafür beim zuständigen Landwirtschaftsminister einsetzen“, erklärte Untersteller. Bislang vertrete das Ministerium eine andere und sehr strenge Linie in dieser Frage, die dem Herdenschutz entgegenstehe.
Tierschutzhunde-Verordnung anpassen
In einem zweiten Schritt, so Untersteller weiter, sei es dringend geboten, dass Baden-Württemberg sich in Berlin für eine Anpassung der Tierschutzhunde-Verordnung einsetze. Tierschutz sei natürlich ein hohes Gut, sagte Untersteller, aber wenn die Verordnung beispielsweise verlange, dass für Hunde, die im Freien eingesetzt werden, ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung stehen muss, dann sei das auch eine Vorschrift zu Lasten der Wanderschäferei in Baden-Württemberg und anderswo: „Wandern mit einer gedämmten Hundehütte unterm Arm geht einfach nicht“, sagte Untersteller.
„Die Wanderschäferinnen und -schäfer leisten aber eine unverzichtbare Arbeit zum Erhalt unserer Kulturlandschaften. Wenn wir ihnen helfen wollen, ihre Herden und Existenz mit Schutzhunden zu schützen, müssen wir das Nötige dafür auch tun. Das geht meiner Auffassung nach ohne den Tierschutz zu schleifen.“