Frauentag

Gegen alle Formen von Diskriminierung von Frauen vorgehen

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Gegen Gewalt an Frauen. (Bild: Sozialministerium Baden-Württemberg)

Staatssekretärin Bärbl Mielich hat am Internationalen Frauentag dazu aufgerufen, entschieden gegen alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen, auch im digitalen Raum, vorzugehen.

Seit über 100 Jahren demonstrieren Frauen am 8. März, dem Internationalen Frauentag, weltweit für gleiche Rechte und gegen Diskriminierung. „Gewalt gegen Frauen ist auch im digitalen Raum eine ganz reale Herausforderung. Cybermobbing, Sexismus, Stalking und Hate Speech müssen klar als digitale Gewalt benannt und aktiv bekämpft werden“, sagte die Staatssekretärin im Sozialministerium, Bärbl Mielich.

Augenmerk auf digitale Gewalt gegen Frauen

„Digitale Gewalt, insbesondere in Form von Hate Speech, greift die individuelle Meinungs- und Handlungsfreiheit unserer Demokratie an. Die Angriffe im Netz zielen darauf ab, Frauen abzuwerten, sie durch Beleidigungen bis hin zur Androhung von Vergewaltigung und Tötung mundtot zu machen. Damit soll die gleichwertige gesellschaftliche Teilhabe von Frauen verhindert werden“ so Mielich.

Deutschland ist zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt in all ihren Ausprägungen durch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die sogenannte Istanbul-Konvention – verpflichtet. Unter den Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention fallen auch alle Formen von digitaler Gewalt gegen Frauen.

Um die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention zu erfüllen, muss Deutschland diesen Rechtsverletzungen mit allen geeigneten Mitteln entgegentreten und den wirksamen Schutz sowie die Unterstützung der betroffenen Frauen gewährleisten. Staatssekretärin Mielich begrüßt die Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) als ersten Schritt, um Frauen vor digitaler Gewalt besser zu schützen.

Mielich machte deutlich: „Unser Grundgesetz gibt in Artikel 3 das Gebot der Gleichstellung von Frauen und Männern vor. Diesem Gleichstellungsgebot muss auch im digitalen Raum durch konsequente und effektive Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt Rechnung getragen werden.“

Sozialministerium: Gegen Gewalt an Frauen

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