Um einen Geflügelpestausbruch zu verhindern, hat die Geflügelpestprävention in Baden-Württemberg weiterhin oberste Priorität. Eine wirksame Maßnahme stellt das konsequente Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen dar.
„In Baden-Württemberg gibt es aktuell seit Ende April keinen weiteren Nachweis der Geflügelpest. Seit Mitte Oktober werden in Deutschland jedoch vermehrt Geflügelpestausbrüche bei Geflügel und bei gehaltenen Vögeln festgestellt. Daher hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag der hochpathogenen Viren der Geflügelpest (aviäre Influenza vom Subtyp H5, HPAIV-H5) und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen weiterhin oberste Priorität. Konsequentes Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen minimiert das Risiko von Geflügelpestausbrüchen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 3. November 2022.
Auch wenn das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in seiner letzten Risikoeinschätzung vom Juli 2022 das Risiko des Eintrags der hochpathogenen Viren der aviären Influenza vom Subtyp H5 (HPAIV-H5) in Geflügelhaltungen außerhalb der Küstenregion als gering einstuft, ist es nach wie vor geboten, schon jetzt tätig zu werden und die erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen, um einen Seucheneintrag in Geflügelbestände und Vogelhaltungen zu verhindern.
Direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln vermeiden
Wildvögel, insbesondere Wasservögel, stellen das natürliche Reservoir für diesen Erreger dar. Zur Vermeidung eines Eintrags über Wildvögel ist es für Geflügelhalter daher besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Hierzu sollten die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent eingehalten werden. Zu diesen Biosicherheitsmaßnahmen gehört auch die Absicherung der Haltungseinrichtungen durch Überdachung oder die Errichtung von Netzen, soweit dies angezeigt ist.
Nach dem neuen Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union ist jeder Tierhalter verpflichtet, die geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Erregereintrags zu ergreifen. „Ich empfehle dringend, dass sich insbesondere die Halter kleiner Geflügelbestände bereits in Zeiten mit einer niedrigen Risikoeinschätzung über Sicherheitsmaßnahmen informieren und ihre Haltungseinrichtungen entsprechend absichern. Die zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörden werden die von den Tierhaltern getroffenen Maßnahmen gerne im Hinblick auf deren Eignung begutachten und ergänzend beraten“, betonte Minister Peter Hauk.
Darüber hinaus ist insbesondere beim Zukauf von Geflügel über sogenannte mobile Geflügelhändler beziehungsweise über mobile Standorte erhöhte Vorsicht geboten, wie das aktuelle Ausbruchsgeschehen in Deutschland zeigt. „Vermeiden Sie Zukauf von Tieren aus Herkünften mit unklaren Handelsbeziehungen. Falls in Ihrer Geflügelhaltung Krankheitserscheinungen oder Todesfälle auftreten, setzten Sie sich unbedingt mit der für Sie zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) bei den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern für eine diagnostische Abklärung in Kontakt“, so Minister Peter Hauk. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist außerdem darauf hin, dass auch kleine private Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt angezeigt beziehungsweise registriert werden müssen.
Erstmals keine Saisonalität bei der Geflügelpest
Das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit dem FLI erstellte „Radar Bulletin“, in dem Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen zusammengestellt und bewertet werden, wird unter anderem darauf hingewiesen, dass es in diesem Jahr im Hinblick auf das Geflügelpestgeschehen erstmals keine Saisonalität gegeben habe – das Virus habe sich den gesamten Frühling und Sommer vermehren können. Zugvögel, die mit dem Herbstzug in den nächsten Monaten nach Europa kommen, würden wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko unterliegen.
Da das Risiko eines erneuten Aufflammens der Geflügelpest HPAI H5 durch die bereits in der Wildvogelpopulation vorhandenen aviären Influenzaviren HPAI H5 und auch für Seucheneinträge in Geflügelbestände und Vogelhaltungen hoch ist, ist die Einhaltung von Biosicherheits- beziehungsweise Hygienemaßnahmen ganz entscheidend.
Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet. Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:
- kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
- Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
- Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
- Tränken nur mit Leitungswasser
- betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
- nur Zukauf gesunder Tieren aus unverdächtiger Herkunft
Bei Fragen können sich Tierhalterinnen und Tierhalter an die in ihrem Kreis zuständige untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) beim Landratsamt oder Bürgermeisteramt in Stadtkreisen wenden.