Studierende in Baden-Württemberg sollen fachsemestergebundene Studien- und Prüfungsleistungen um ein Semester hinausschieben können. Für eine pauschale Fristverlängerung soll das Landeshochschulgesetz geändert werden.
Durch vorgesehene Änderungen am Landeshochschulgesetz sollen mögliche pandemiebedingte Nachteile für Studierende abgemildert werden, die sich an den Hochschulen beispielsweise aus der kurzfristigen Umstellung auf den weitgehenden Onlinebetrieb ergeben können. „Wir geben die notwendige Sicherheit in der aktuell herausfordernden Situation. So werden Studierende die Möglichkeit bekommen, verschiedene fachsemestergebundene Studien- und Prüfungsleistungen um ein Semester hinauszuschieben“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Die beiden Regierungsfraktionen von Grünen und CDU hatten einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht.
Pragmatische Lösungen
„Die kurzfristige Umstellung auf den Online-Betrieb unter großem Einsatz aller Hochschulangehörigen hat das Semester gerettet, war aber hier und da sicher auch eine Zumutung“, resümierte Theresia Bauer – für die Studierenden genauso wie für die Lehrenden, die Hochschulen und Studierendenwerke. „Es ruckelt und wackelt manchmal, aber im Großen und Ganzen höre ich im engen Austausch mit den Hochschulen und Studierenden, dass es vor Ort sehr gut klappt. Ich danke Hochschulangehörigen wie Studierendenwerken, die Enormes geleistet haben, damit das Semester nicht ausfallen musste, und die auch im täglichen Studienbetrieb viel leisten.“
Die Änderungen am Landeshochschulgesetz seien wichtig und notwendig, um den Hochschulen und den Studierenden pragmatische Lösungen für die besonderen Herausforderungen zu bieten – „es wird aber weitere geben müssen“, ergänzte Theresia Bauer. „Nach dem Nothilfefonds des Landes für Studierende und weiteren Maßnahmen gehen wir nun zusammen mit den Regierungsfraktionen den nächsten Schritt.“ Theresia Bauer bezeichnete die von beiden Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen als sinnvoll, pragmatisch und handhabbar. „Das sind Vorschläge, die ganz konkret helfen.“ Im Blick habe man dabei stets die vielfältige und facettenreiche Hochschullandschaft in Baden-Württemberg. „Es ist wichtig, dass wir nicht 08/15-Lösungen über das ganze Land ziehen.“
Besonders wichtig seien die Verlängerung der Prüffristen für alle Studierende um pauschal ein Semester, berichtete Theresia Bauer. Die Verlängerung werde beispielsweise möglich bei Zwischenprüfung beim Staatsexamen oder bei Orientierungsprüfungen. Wenn beispielsweise laut Satzung bei Studiengängen die Verpflichtung besteht, dass der letzte Prüfungsversuch im Sommersemester 2020 zu erfolgen hat, wird dieser durch die Gesetzesregelung um ein Semester verschoben.
Die Hochschulen bekommen mit den Änderungen Rechtssicherheit, dass sie berechtigt sind, ihre Gremiensitzungen unter Einsatz digitaler Technik abzuhalten. Es wird rechtssicher klargestellt, dass etwa der Verwaltungsrat sich unter anderem des Instruments der Videokonferenz bedienen kann. Wichtig sei auch dabei, so Theresia Bauer weiter, dass jede Hochschule in der Lage bleibe, über notwendige Anpassungen ihrer Lehrangebote und Satzungen selbst zu beraten und zu entscheiden. Elektronische oder online-basierte Prüfungen oder Wahlen seien bereits bislang auf Grundlage hochschuleigener Regelungen möglich.
Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet ihren Ausbildungsvertrag verlieren und sich daher um ein neues ausbildendes Unternehmen bemühen müssen, bekommen dafür mehr Zeit. Die bisher eingeräumte Übergangsfrist von acht Wochen bis zur Fortsetzung des dualen Studiums wird auf bis zu sechs Monate verlängert.