Mit dem Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“ unterstützt das Land Veranstaltungsformate unter Corona-Bedingungen. In der zweiten Runde werden weitere 52 Projekte aus ganz Baden-Württemberg mit mehr als einer Million Euro gefördert.
Das vom Kunstministerium ins Leben gerufene Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“ zur Unterstützung von Veranstaltungsformaten unter Corona-Bedingungen startet in die zweite von insgesamt vier Runden. Bei Anträgen wurde insbesondere auf die Zahlung angemessener Künstlerhonorare sowie auf die Kreativität, Umsetzbarkeit und regionale Verteilung der Projekte geachtet. Unterstützt werden insbesondere solche Veranstaltungen, deren Durchführung einen Landeszuschuss zwingend erfordert. Für die zweite Förderrunde hatten sich weit mehr als 100 Projekte aus dem ganzen Land beworben.
Enormes Interesse der Kunst- und Kulturschaffenden
„Auch in der zweiten Runde unseres Förderprogramms ‚Kultur Sommer 2020‘ setzt sich das enorme Interesse der Kunst- und Kulturschaffenden an der kurzfristig aufgestellten Unterstützung fort“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. „Nur zwei Wochen nach der ersten Tranche werden weitere 52 Projekte aus ganz Baden-Württemberg gefördert: Dieses Mal mit mehr als einer Million Euro. Dies verdeutlicht einmal mehr, wie unerlässlich eine schnelle und zielgerichtete Unterstützung für den Erhalt unserer vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft in diesen Wochen ist – und dass sie dankend angenommen wird.“ Insgesamt ist das Programm „Kultur Sommer 2020“ mit 2,5 Millionen Euro dotiert.
Die Anträge, die durch eine externe Jury bewertet wurden, beinhalten unter anderem Projekte wie Open Air-Veranstaltungen, Festivals sowie besondere digitale oder andere kreative Formate, mit denen die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Sie reichen von Kammermusik, Jazz und Angeboten der Musikvereine, über Theater, Kleinkunst und Kino bis zum Bereich der Bildenden Kunst.
Übersicht der bewilligten Anträge (PDF)
Anträge für die nächste Förderrunde
Anträge für die nächste Förderrunde können noch bis 15. Juli 2020 beim Wissenschaftsministeriums gestellt werden. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur in Zusammenarbeit mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidungen erfolgen etwa vier Wochen nach Antragseingang. Das Wissenschaftsministerium hat den Zeitraum zur Realisierung der Projekte auf den 30. September 2020 erweitert. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, die Mindestfördersumme umfasst 5.000 Euro. In der ersten Förderrunde Anfang Juni wurden bereits 44 Projekte mit mehr als 900.000 Euro gefördert.
Das Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“
Die Ausschreibung für den „Kultur Sommer 2020“ konzentriert sich auf die Sommermonate, damit Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler schnell wieder arbeiten und kleinere Veranstaltungen im Sommer umsetzen können. Daran schließt das noch umfangreichere Programm „Kunst trotz Abstand“ im Volumen von 7,5 Millionen Euro an, mit dem das Kunstministerium besondere Angebote und Formate fördert, die eine längere Planung benötigen.
Insgesamt umfasst das Notprogramm für Kunst und Kultur, das das Kunstministerium im Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt hat, rund 50 Millionen Euro, die aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes kommen.
Wissenschaftsministerium: Ausschreibungen
Wissenschaftsministerium: Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand