Gesundheit

Corona-Verordnung Datenverarbeitung verkündet

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Test auf Corona-Virus

Die Verordnung des Innen- und Sozialministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und Polizeivollzugsdienst tritt am 5. Mai 2020 in Kraft. Damit wurde eine sichere rechtliche Grundlage geschaffen, die Gesundheitsschutz und Datenschutz vereint.

Die Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und Polizeivollzugsdienst aus Gründen des Infektionsschutzes (CoronaVO Datenverarbeitung) (PDF)  wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Innenministeriums notverkündet gemäß Paragraph 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Paragraph 4 dieser Verordnung ab Dienstag, 5. Mai.

Mehr Schutz vor Ansteckung mit Corona-Virus

„Die Verordnung ist ein großer Schritt hin zu mehr Schutz vor dem Coronavirus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden sowie für unsere Polizistinnen und Polizisten. Das Wissen, dass jemand an Corona erkrankt ist, ist mit der beste Schutz vor einer Ansteckung. Dann gehen unsere Polizistinnen und Polizisten gut vorbereitet in den Einsatz und können rechtzeitig Schutzvorkehrungen treffen. Deshalb war es uns wichtig, die Weitergabe von Informationen über infizierte Personen auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen – das ist jetzt geschehen“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

„Der Datenaustausch zwischen Gesundheitsämtern und Polizei läuft zentral und sicher über das Landesgesundheitsamt. Damit ist landesweit ein einheitliches Verfahren sichergestellt. Gesundheitsschutz und Datenschutz stehen für uns an oberster Stelle. Durch die sichere und zentrale Datenabfrage über das Landesgesundheitsamt in berechtigten Einzelfällen ist es uns gelungen, sie miteinander in Einklang zu bringen. Damit kann die Polizei Personen identifizieren, die sich nicht an die Auflagen halten und andere gefährden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Daten von Personen, die nicht mehr ansteckend sind, werden arbeitstäglich aus dem Abfragesystem gelöscht.“

„In außergewöhnlichen Zeiten geben klare Rechtsgrundlagen und transparente Verfahren die notwendige Orientierung. Der LfDI hat daher diese Verordnung mit erarbeitet, er wird auch bei ihrer Kontrolle und - so bald wie nur möglich - an ihrer Ablösung mitwirken“, erklärte Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI).

Rechtliche Grundlage für sicheren Datenaustausch

Die Landesregierung hat heute die Verordnung des Innen- und Sozialministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und Polizeivollzugsdienst verkündet. Die Verordnung regelt den sicheren Datenaustausch zwischen den Gesundheitsämtern, den Ortspolizeibehörden und dem Polizeivollzugsdienst. Sie legt die zulässigen Zwecke sowie die Voraussetzungen der jeweiligen Datenverarbeitung fest und regelt das dafür einzurichtende automatisierte Bereitstellungs- und Abfrageverfahren. Die Verordnung ist mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg abgestimmt. Sie tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Coronaverordnung außer Kraft tritt.

„Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen in diesen besonderen Zeiten unseren besonderen Dank, unseren besonderen Respekt und unsere besondere Anerkennung. Die Polizei ist an sieben Tagen die Woche 24 Stunden lang für uns im Einsatz. Die Polizei unterstützt in Amtshilfe die Ortspolizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, zum Beispiel nachts, am Wochenende, aber auch sonst bei nicht ausreichenden Kapazitäten, dann ist die Polizei da und unterstützt. Und wenn Uneinsichtige und Unbelehrbare sich nicht an die Corona-Verordnung halten und damit Menschenleben gefährden, dann ist die Polizei ebenfalls da, kontrolliert und trifft alle notwendigen Maßnahmen“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl die besondere Bedeutung der Verordnung für die Praxis.

Corona-Verordnung Datenverarbeitung (PDF)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Balingen: Ein Motorradfahrer fährt an einer Kurvenleittafel aus Kunststoff vorbei. (Foto: © dpa)
Verkehrssicherheit

Bilanz der Motorradsaison 2024

Arbeiter verlegen Rohre für ein Wärmenetz. (Foto: © dpa)
Wärmeversorgung

Neubau eines Nahwärmenetzes in Unlingen

Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).
Gegen Gewalt an Frauen

Kabinettsbeschluss des Bundes zu Gewalthilfegesetz

Vereidigung Wertheim
Polizei

Vereidigungsfeier der Polizei in Wertheim

Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.
Pflege

Drei Millionen Euro für innovative Pflege-Angebote

Startup BW WOW Challenge
Gründungswettbewerb

Landesfinalist bei Regional Cup Aalen gekürt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit den Gewinnern des Landespreises für junge Unternehmen 2024
Wirtschaft

Landespreis für junge Unternehmen vergeben

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 26. November 2024

In Westen gekleidete Polizisten stehen in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Silas Stein/dpa)
Polizei

Landesweiter Aktionstag gegen Zwangsprostitution

Zwei junge Frauen zeigen auf den Monitor und diskutieren gemeinsam über die Präsentation am Computer.
Hochschulen

Schub für Digitalisierung an Hochschulen

Logo der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg
Wirtschaft

Allianz Industrie 4.0 Award ausgeschrieben

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
Justiz

Land setzt sich für Änderungen im Cannabisgesetz ein

Ein Mann tippt auf einer Tastatur eines Laptops.
Justiz

Notebooks für Rechtspflegeranwärter

Innovationspreis 2024
Wirtschaft

40. Landes-Innovationspreis verliehen

Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Sintje Leßner, Vera Alexandra Pfeiffer, Mirjam Barth, Marie Kristin Fütterer, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Gentges gratuliert zum Zweiten juristischen Staatsexamen ​​