Bühl wird zum 1. Januar 2023 offiziell „Zwetschgenstadt“. Mit der Zusatzbezeichnung stärkt das Land die Identität und den Zusammenhalt vor Ort.
Die Große Kreisstadt Bühl darf sich ab dem 1. Januar 2023 offiziell „Zwetschgenstadt“ nennen. Dies gab der stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl am Donnerstag, 15. Dezember 2022, in Stuttgart bekannt. Anlass war die feierliche Übergabe der Genehmigungsurkunde an den Bühler Oberbürgermeister Hubert Schnurr im Landtag von Baden-Württemberg.
„Kommunalrechtliche Zusatzbezeichnungen stärken die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort. Die ‚Zwetschgenstadt‘ Bühl ist hierfür ein besonders eindrucksvolles Beispiel. Nachdem das für die Zusatzbezeichnung erforderliche Quorum von drei Viertel der Stimmen aller Mitglieder im Bühler Gemeinderat Ende Juni 2022 noch verfehlt worden war, hatte die Bühler Bürgerschaft unter dem Motto ‚Ohne Quetsch fehlt ebb´s!‘ umgehend ein Bürgerbegehren für ihre ‚Zwetschgenstadt‘ initiiert. Bereits Ende September 2022 waren rund 3.000 Unterschriften zusammengekommen. Dies nahm der Bühler Gemeinderat zum Anlass, die Bezeichnung ‚Zwetschgenstadt‘ Ende Oktober 2022 einstimmig zu beschließen. Dieses bürgerschaftliche Engagement verdient höchste Anerkennung. Gern habe ich Herrn Oberbürgermeister Hubert Schnurr daher heute die für die Zusatzbezeichnung erforderliche Genehmigung des Innenministeriums überreicht. Ich wünsche der ‚Zwetschgenstadt‘ Bühl viel Freude und Erfolg mit ihrer neuen Identität, mit der neuen Möglichkeit, die Zwetschge als Identifikationsmerkmal der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger mit dieser Bezeichnung herausstellen und präsentieren zu können“, sagte Innenminister Thomas Strobl bei der feierlichen Übergabe.
Zwetschgenstadt Bühl
„Bühl ist nun auch offiziell Zwetschgenstadt. Ich freue mich sehr, dass uns dieser Titel, der seit Jahrzehnten ganz selbstverständlich in vielen Bereichen unseres Alltags zu unserem Wortschatz und Sprachgebrauch gehört, nun vom Land Baden-Württemberg verliehen wird. Bühl ist Zwetschgenstadt – nicht nur in den Köpfen und Herzen der Bühler Bürgerinnen und Bürger, sondern auch weit darüber hinaus“, so Oberbürgermeister der Stadt Bühl Hubert Schnurr.
„Die Zusatzbezeichnung ‚Zwetschgenstadt‘ hat einen historischen Hintergrund. Um das Jahr 1840 wurde die Frühzwetschge im heutigen Ortsteil Kappelwindeck entdeckt. Bedingt durch ihre Widerstandsfähigkeit und ihre frühe Reife stellte die Frucht eine Besonderheit dar. Die Bühler Frühzwetschge gedieh hervorragend und behauptete sich fast hundert Jahre sowohl auf dem regionalen als auch dem überregionalen Obstmarkt. Auch heute noch hat die Zwetschge für die Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Bühl einen hohen Stellenwert, wie nicht zuletzt auch das Bürgerbegehren gezeigt hat. Jedes Jahr findet in der Innenstadt das traditionelle Bühler Zwetschgenfest statt. Bereits seit dem Jahr 1927 bis heute gibt es jeweils eine Zwetschgenkönigin, welche die Frucht und die Stadt über die Stadtgrenzen hinaus repräsentiert. Zwetschgenbäume prägen viele Obstanlagen und Streuobstwiesen rund um Bühl. Die Bühler Frühzwetschge wird nach wie vor auf den regionalen Märkten, bei Direktvermarktern sowie in Hofläden zum Verkauf angeboten“, so Innenminister Thomas Strobl weiter.
Örtliche Gemeinschaften stärken
Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Zuletzt waren im September 2022 an 19 Gemeinden Genehmigungen von Zusatzbezeichnungen ausgesprochen worden. Mittlerweile dürfen mehr als 80 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen.
Vor der Gesetzesänderung wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen. Zusatzbezeichnungen können nun auch auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung nun deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.
Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf in jedem Falle der Genehmigung des Innenministeriums.