Mit der landesweiten Einführung des elektronischen Zahlungsverfahrens bei der Polizei wird das Bezahlen von Verwarnungsgeldern einfacher und schneller. Hierdurch verspricht man sich auch einen positiven Lerneffekt, da Betroffene direkt nach dem Verstoß mit dem Verwarnungsgeld konfrontiert werden.
„Die Digitalisierung verändert unseren Alltag grundlegend. Das Leben wird immer digitaler – die Digitalisierung verändert die Welt. Mit der Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei der Polizei Baden-Württemberg setzen wir diesen Trend und damit den digitalen Wandel fort. Das Bezahlen von Verwarnungsgeldern wird damit landesweit einfacher und schneller. Das Verfahren ist mit der Bezahlung vor Ort rechtskräftig abgeschlossen und damit erledigt. Das heißt: Die Strafe folgt direkt auf dem Fuße und kann hierdurch ihre volle Wirksamkeit entfalten. Zudem entfallen Erfassungs- und Bearbeitungsaufwände bei der Polizei und den Bußgeldbehörden. Wenn man schon zahlen muss, ist es gut, wenn das unkompliziert, schnell und elektronisch erledigt werden kann“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 19. Juni 2023 in Neckarsulm zum Start der Pilotierung des landesweiten bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei der Polizei Baden-Württemberg.
905 Bezahlterminals landesweit
Künftig können Ordnungswidrigkeiten im Verwarnungsbereich (bis einschließlich 55 Euro), Sicherheitsleistungen bei Betroffenen, die nicht in Deutschland wohnen und in gewissen Fällen auch Haftbefehle direkt vor Ort bargeldlos bei den Polizistinnen und Polizisten beglichen werden. Bezahlen ist möglich mit der Girocard oder der Kreditkarte, und auch Zahlungen per Handy via Bezahl-App sind möglich. 905 Bezahlterminals kommen dafür landesweit zum Einsatz. Nach einer vierwöchigen Pilotierungsphase werden diese sukzessive bei den Polizeidienststellen in Baden-Württemberg ausgerollt. Ab September dieses Jahres soll der bargeldlose Zahlungsverkehr flächendeckend – in ganz Baden-Württemberg – verwirklicht sein. Bereits seit 2009 setzt die Polizei Baden-Württemberg den bargeldlosen Zahlungsverkehr auf den Bundesautobahnen im Land erfolgreich ein.
Durch die bargeldlose Bezahlung des Verwarnungsgeldes vor Ort reduzieren sich die Aufwände der Datenerfassung und ein Versand der Anzeige an die Bußgeldstelle entfällt. Dies gilt auch für sogenannte Kleinstunfälle, also Verkehrsunfälle, denen eine geringfügige Ordnungswidrigkeit zugrunde liegt und bei denen es keine Verletzten gibt. Das bargeldlose Bezahlen ist freiwillig und das bisherige Verfahren bleibt weiterhin bestehen.
Größerer Lerneffekt für zukünftiges Verhalten
„Mit der Einführung der elektronischen Bezahlterminals versprechen wir uns auch einen verhaltenspsychologischen Effekt. Denn wer direkt nach seinem Vergehen damit konfrontiert und sanktioniert wird, erlebt den Zusammenhang zwischen Verstoß und Verwarnungsgeld unmittelbar und somit ganz bewusst. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Betroffenen künftig an die Verkehrsregeln halten werden. Und das wiederum ist gut für die Verkehrssicherheit“, ergänzte Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz.
„Das bargeldlose Bezahlverfahren ist einfach, schnell und sicher. Es ist Bürgerservice auf der einen Seite und eine Arbeitserleichterung für unsere Polizistinnen und Polizisten, aber auch für die Bußgeldstellen, auf der anderen Seite. Deshalb ist es uns wichtig, diesen Service landesweit, auf allen Straßen in Baden-Württemberg, anzubieten“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend