Künftig tragen nicht nur Richter und Staatsanwälte, sondern auch auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Dienst die Amtstracht.
In Baden-Württemberg sind in Zukunft auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zum Tragen einer Amtstracht berechtigt. Dies teilte Justizminister Guido Wolf mit und übergab dem Vorsitzenden des Bunds Deutscher Rechtspfleger, Herrn Haußer, symbolisch eine Robe. Die neu geschaffene gesetzliche Regelung sieht vor, dass in Baden-Württemberg neben Berufsrichtern, Handelsrichtern, Vertretern der Staatsanwaltschaft und Urkundsbeamten nunmehr auch Rechtspfleger in den zur Verhandlung oder zur Verkündung einer Entscheidung bestimmten Sitzungen Amtstracht tragen (Paragraph 21 AGGVG BW, Paragraph 1 Absatz 1 Nummer 1 Amtstrachtverordnung).
Die Robe als wichtiges Symbol der Justiz
Justizminister Wolf sagte: „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften unseres Landes auch richterliche Tätigkeiten wahr. Sie entscheiden wie Richter unabhängig und eigenverantwortlich und sind nur an Recht und Gesetz gebunden. Es ist deshalb folgerichtig, dass auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Robe tragen. Die Robe ist ein wichtiges Symbol: Auf die Unparteilichkeit und Objektivität der auf Seiten des Gerichts auftretenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist Verlass.“
In den Justizbehörden Baden-Württembergs arbeiten knapp 1.900 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören Familien-, Grundbuch- und Betreuungsverfahren, Zwangsversteigerungen aber auch Insolvenzverfahren sowie Handels- und Vereinsregistersachen oder Nachlassangelegenheiten. Insbesondere bei Zwangsversteigerungen von Immobilien, aber auch bei Insolvenzverfahren, hat die zuständige Rechtspflegerin oder der zuständige Rechtspfleger weitreichende und für die Betroffenen oftmals einschneidende Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus sind in diesen Verfahren oft eine Vielzahl an teilweise auch anwaltlich vertretenen Personen beteiligt, die sich nicht selten mit widerstreitenden Interessen gegenüberstehen. Dazu Wolf: „Gerade in solchen Situationen fordert die Robe auch Respekt gegenüber dem Gericht und den gerichtlichen Entscheidungen ein. Das ist ein Punkt, den wir bei unserer Entscheidung auch im Besonderen berücksichtigt haben.“
Das Studium „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)“
Justizminister Wolf verwies ferner darauf, dass die Justiz in Baden-Württemberg dringend auf Nachwuchs von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern angewiesen sei. Es sei deshalb besonders erfreulich, dass die Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen seit vergangenem Sommer auch an den neu eingerichteten Außenkursen in Ulm ein Studium ermöglicht: „Es ist mir ein Anliegen, die Tätigkeit des Rechtspflegers mehr ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken und den Zugang zu diesem hochattraktiven Beruf zu erleichtern. Ich freue mich deshalb sehr, dass bereits zum laufenden Semester 64 Studierende das Studium der Rechtspflege an den Außenkursen in Ulm aufgenommen haben.“
Hintergrundinformationen zum Studium „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)“: Das Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) beziehungsweise zum Diplom-Rechtspfleger (FH) beginnt jährlich zum 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Das Studium dauert 36 Monate. Zwischen zwei jeweils zwölfmonatigen fachwissenschaftlichen Teilen an der Hochschule absolvieren die Studierenden eine zwölfmonatige Studienpraxis. Derzeit studieren knapp 700 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen. Die Studierenden werden ab Beginn ihres Studiums zu Beamten auf Widerruf ernannt und erhalten Bezüge, unverheiratete Studierende beispielsweise ein monatliches Netto-Gehalt von circa 1.285,- Euro und Beihilfe im Krankheitsfall.