Baden-Württemberg setzt sich im Finanzausschuss des Bundesrates für eine Anhebung der Abschreibungsgrenze für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter ein.
Finanzministerin Edith Sitzmann setzt sich im Finanzausschuss des Bundesrates für eine Anhebung der Abschreibungsgrenze für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter ein. „Wenn Betriebe Büromöbel, Laptops oder Mobiltelefone bis 1.000 Euro im Anschaffungsjahr komplett abschreiben könnten, würde dies eine deutliche Entlastung mit sich bringen”, sagte sie. Eine Anhebung führe zu mehr Liquidität und zu weniger Bürokratie bei den Unternehmen. „Viele wichtige steuerliche Hilfen wurden wegen der Corona-Pandemie bereits umgesetzt. Die Erhöhung der Abschreibungsgrenze ist eine sinnvolle Ergänzung dieser Instrumente, die sich unmittelbar positiv für die Unternehmen auswirkt. Denn die Güter können sofort abgeschrieben werden“, so Sitzmann.
Mehr Liquidität und weniger Bürokratie
Bis jetzt gilt eine Abschreibungsgrenze von 800 Euro. Über die sogenannte Poolabschreibung können mehrere Anschaffungen eines Jahres in einem Sammelposten bis 1000 Euro zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben werden. Dies bringt jedoch für die Betriebe und die Finanzverwaltung viel Bürokratie mit sich. Bereits 2018 und 2019 hatte sich Baden-Württemberg im Finanzausschuss erfolgreich für eine Anhebung der Grenze eingesetzt. Doch der Bund hat die Forderung bislang nicht aufgegriffen. Daher wird Baden-Württemberg erneut einen Antrag einbringen. 2017 wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von zuletzt 410 Euro auf 800 Euro angehoben.