Das Verkehrsministerium bittet alle Verkehrsteilnehmer wegen der Amphibienwanderungen um besondere Vorsicht. Kommunen können Fördermöglichkeiten über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nutzen, um zur Wiedervernetzung der Lebensräume der Amphibien beizutragen.
Sobald in den frühen Morgenstunden die Temperaturen wieder deutlich über null Grad liegen und es Regenwetter gibt, beginnt die alljährliche Wanderung der Amphibien. Jedes Jahr wandern unzählige Frösche, Kröten und Molche von ihren Winterquartieren zu den traditionellen Laichgewässern. Dabei müssen die Tiere oftmals viel befahrene Straßen überqueren.
Verkehrsminister Winfried Hermann appellierte an alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer: „Fahren Sie im Bereich der Amphibienwanderungen bitte vorsichtig und mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit. Dies trägt nicht nur zum Schutz der Amphibien, sondern in besonderem Maße auch zum Schutz der zahlreichen Helferinnen und Helfer an den Strecken und auch zu Ihrer eigenen Sicherheit bei. Sollten Sie im Zeitraum der Amphibienwanderung unterwegs sein, seien Sie bitte besonders aufmerksam. In den Nacht- und frühen Morgenstunden sind besonders viele Frösche, Kröten und Molche unterwegs - und die Helferinnen und Helfer, die den Tieren über die Straße helfen.“
Dank an ehrenamtliche Helfer
Wo es keine festen Durchlässe und Leiteinrichtungen für die Tiere gibt, stellen viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mobile Fangzäune auf und bringen die Tiere mit Hilfe von Eimern sicher auf die andere Straßenseite. Da die Zäune und Eimer täglich kontrolliert werden müssen, ist dies sehr aufwändig. Aber der Aufwand lohnt sich: An einigen Stellen werden mehrere tausend Tiere gerettet. Minister Hermann hebt diese Hilfsbereitschaft besonders hervor: „Ich danke, ganz besonders in dieser sehr schwierigen Zeit, allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Land herzlich für ihren engagierten und selbstlosen Einsatz für die heimische Tierwelt und den Erhalt unserer Artenvielfalt.“ Soweit Amphibienwanderstrecken in Bereichen liegen, die von pandemiebedingten Ausgangsbeschränkungen betroffen sind, greifen für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Tierschutzes eng beschränkte Befreiungen von den Ausgangsbeschränkungen.
Fördermöglichkeiten für Kommunen
Seit dem 1. Januar 2020 werden Wiedervernetzungsmaßnahmen an kommunalen Verkehrswegen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert. Ziel des Verkehrsministeriums ist es, das „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen“ (PDF) sukzessive auch an kommunalen Straßen umzusetzen. Zudem können über das LGVFG auch Querungshilfen zur Vernetzung von Lebensräumen und Tierwanderwegen an kommunalen Rad- und Schienenverkehrswegen gefördert werden. Im Fokus steht die Förderung von Amphibienschutzanlagen.
Verkehrsminister Winfried Hermann bittet die Kommunen: „Werfen Sie einen Blick auf die Internetseite des Verkehrsministeriums. Dort sind die Amphibienwanderabschnitte an Straßen aufgeführt. Ich lade Sie ein, die Fördermöglichkeiten über das LGVFG zu nutzen, wenn in Ihrer Kommune ein Amphibienwanderabschnitt liegt. Durch den Bau von Amphibienschutzanlagen leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Wiedervernetzung der Lebensräume unserer Amphibien und damit zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Land. Außerdem entlasten Sie die ehrenamtlich Tätigen in Ihrer Kommune.“
Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen
In unserer dicht bebauten und von Verkehrswegen durchzogenen Kulturlandschaft ist es für Amphibien und andere Wildtiere nicht einfach, von einem Lebensraum zum anderen zu wandern. Sie stoßen dabei auf eine Vielzahl von Hindernissen, vor allem in Form von stark befahrenen Straßen. Dies trägt zu der in den letzten Jahrzehnten immer stärker gewordenen Gefährdung vieler Tierarten bei. Gerade bei Amphibien ist die Zerschneidung von Wanderstrecken eine der Hauptursachen für den Artenschwund.
Um dem entgegenzuwirken, hat das Ministerium für Verkehr das Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen erarbeitet. Das Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg erstellt. Es setzt sich aus den drei Projektbausteinen „Konfliktstellen auf Grundlage der Fachpläne des Landes“, „Amphibienwanderstrecken an Straßen“ und „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ zusammen. Der Baustein „Amphibienwanderstrecken an Straßen" war ein Kooperationsprojekt mit dem NABU Baden-Württemberg, unter dessen Federführung die Untersuchungen zu den Amphibienwanderungen erfolgten. Im Zuge dieses Projektes lieferten zahlreiche Ortsgruppen der baden-württembergischen Naturschutzverbände sowie die Regierungspräsidien, Landratsämter und Stadtkreise wertvolle Daten zu bekannten Amphibienwanderstrecken. Für jeden Baustein wurden Prioritätenlisten der wichtigsten Wiedervernetzungsabschnitte erarbeitet. Die priorisierten Konfliktstellen werden nun sukzessive durch den Bau von Querungshilfen, insbesondere Grünbrücken und Amphibienschutzanlagen, entschärft.