Das Ehrenamt ist ein wesentlicher Motor des kulturellen Lebens im Ländlichen Raum. Mit dem Modellprojekt „CREATE FOR CULTURE“ ist es gelungen, die Digitalkompetenz von Kultureinrichtungen sowie Vereinen der Breitenkultur zu stärken und sie somit fit für die Zukunft zu machen.
„Kunst und Kultur im Ländlichen Raum stiften Heimat und Identität. Als kulturelles Herzstück sind Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur wie Musikvereine, Orchester, Chöre, Museen, Narrenzünfte und Theater im Ländlichen Raum unverzichtbar. Doch ohne das immense Engagement der Mitglieder würde es viele dieser Vereine und Einrichtungen heute nicht mehr geben. Mit dem Projekt ‚CREATE FOR CULTURE‘ haben wir einen nachhaltigen Impuls gegeben und Kultureinrichtungen sowie Vereine der Breitenkultur unterstützt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und Vorsitzende des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum, Peter Hauk, im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Projekts „CREATE FOR CULTURE – Digitale Kompetenz im Ländlichen Raum stärken“ am 10. April 2024 in Calw.
Digitalkompetenzen von Einrichtungen und Vereinen gefördert
Viele Kultureinrichtungen im Ländlichen Raum haben seit einiger Zeit mit einem Schwund an Publikum, Mitgliedern und ehrenamtlich Tätigen zu kämpfen. Dieser Trend wurde durch die Corona-Pandemie noch verstärkt. Viele Vereinsmitgliedschaften wurden aufgekündigt, nur wenige neue Mitglieder kommen hinzu. „Mit der Vermittlung von umfangreichem Wissen durch Expertinnen und Experten wurden Einrichtungen und Vereine im Rahmen von ‚CREATE FOR CULTURE‘ in ihrer Digitalkompetenz gefördert. Durch den proaktiven Ansatz sollen Publikum, Mitglieder und Ehrenamtliche zurück- sowie neugewonnen werden“, erklärte Minister Hauk.
Kulturelle Einrichtungen und Vereine müssen ihre Strukturen und Arbeitsweisen mit Blick auf künftige Anforderungen weiterentwickeln und sollten bei diesem Prozess begleitet werden. Vor diesem Hintergrund entstand das umfangreiche, vom Kabinettsausschuss Ländlicher Raum geförderte Weiterbildungsangebot, das von der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg konzipiert und durchgeführt wurde. Im Rahmen von Workshops und daran anschließenden Beratungen konnten Teilnehmerinnen sowie Teilnehmer ihre digitalen Kompetenzen ausbauen. In fünf Modulen wurden Themen von Bild- und Datenschutzrechten, über Soziale Medien bis hin zur Gestaltung einer eigenen Website behandelt.
Über 300 Teilnehmer in 36 Workshops
„Wir legen viel Wert darauf, dass sich die Maßnahmen des Kabinettsausschusses an den Bedarfen und der Lebensrealität im Ländlichen Raum orientieren. Die große Nachfrage nach dem Angebot macht den Bedarf an Wissen und Kompetenzen in der digitalen Kommunikation von Kultureinrichtungen und Vereinen im Ländlichen Raum deutlich: An den insgesamt 36 Workshops haben über 300 Personen teilgenommen“, betonte Minister Hauk.
Bei der Abschlussveranstaltung wurde neben einem Rückblick auf die Erfolge und Meilensteine des Projektes über die notwendigen Kompetenzen von Kultureinrichtungen und Vereinen im Ehrenamt diskutiert.
Kabinettsausschuss Ländlicher Raum
Kabinettsausschüsse sind bedeutende Instrumente der Landesregierung, um zentrale, ressortübergreifende und komplexe Fragestellungen zu bearbeiten. Im Zentrum des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum steht das Staatsziel der Förderung von gleichwertigen Lebensverhältnissen, Infrastrukturen und Arbeitsbedingungen im gesamten Land. Dieser Verfassungsauftrag soll mit dem Kabinettsausschuss mit Leben gefüllt werden. Zur Umsetzung dieses Zieles schlägt der Kabinettsausschuss dem Ministerrat erforderliche Maßnahmen vor oder legt diese im Rahmen seines Aufgabenbereiches fest. Hierzu gehören beispielsweise die Vergabe von Modellprojekten, die Entwicklung zukunftsweisender Konzepte, das Anstoßen von Bundesratsinitiativen oder das Einsetzen von interministeriellen Arbeitsgruppen auf Arbeitsebene zur Bearbeitung von Einzelthemen.
Mit dem im November 2021 erneut konstituierten Kabinettsausschuss Ländlicher Raum setzt die Landesregierung die erfolgreiche Arbeit des ressortübergreifenden Gremiums aus der vergangenen Legislaturperiode fort.