Pflege

7,6 Millionen Euro für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.

Das Land fördert über ein Sonderprogramm Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege mit 7,6 Millionen Euro. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause wohnen bleiben können.

Das Land stellt über ein Sonderförderprogramm 7,6 Millionen Euro für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege bereit. Das gab Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha bekannt. „Es ist unser Ziel, dass unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause wohnen bleiben können. Deshalb wollen wir entsprechende Unterstützungsangebote fördern, insbesondere auch im ländlichen Raum“, so Lucha. Ein ausreichendes Angebot an Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen könne, genau wie ambulant betreute Wohngemeinschaften, die Lücke zwischen der ambulanten Pflege zu Hause und der stationären Versorgung im Heim schließen.

Steigende Nachfrage nach Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen erwartet

Eine aktuelle Auswertung hat in fast allen baden-württembergischen Land- und Stadtkreisen ein Defizit bei Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen ergeben. Nachdem durch die Förderung der letzten Jahrzehnte mittlerweile eine ausreichende Versorgung mit stationären Pflegeplätzen gewährleistet sei, werde mit der Förderung der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen nun ein weiteres wichtiges Element der pflegerischen Versorgung unterstützt, so der Minister. So wolle das Land erreichen, dass Unterstützungs- und Pflegebedürftige nicht automatisch auf eine stationäre Dauerversorgung angewiesen sind. Zudem werde sich die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen perspektivisch weiter erhöhen, da Versicherte nun einen Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflege auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung hätten.

Kriterien für eine Förderung

Bei der Auswahl der geförderten Einrichtungen werden vor allem Kriterien wie die Nutzerfreundlichkeit oder innovative Konzepte wie etwa die Einbindung in eine Quartiersentwicklung zugrunde gelegt. Wichtige Voraussetzung für eine Förderung ist auch, dass bereits während des Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege ein Angebot zur Rehabilitation bereitgestellt wird.

„Die Arbeit der Enquetekommission ‚Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten‘ hat ein neues Bewusstsein für die Bedeutung der Pflege geschaffen. Das Land wird sich mit dem vorgesehenen Programm intensiv einbringen und erwartet von den anderen Beteiligten kreative leistungsrechtliche und konzeptionelle Ansätze“, so Lucha.

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