„Der Gemeinsame Antrag ist das zentrale Instrument für Landwirte in Deutschland, um verschiedene Förder- und Ausgleichsleistungen der Europäischen Union, des Bundes und der Länder zu beantragen. Rund 41.000 Landwirtinnen und Landwirte aus Baden-Württemberg nehmen an den angebotenen landwirtschaftlichen Förderprogrammen teil. Wir werden bis zu 400 Millionen Euro im Dezember 2024 für die Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags an die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg auszahlen. Mit diesen Mitteln unterstützen wir die landwirtschaftlichen Betriebe im Land für ihren Beitrag, zum Beispiel in der Landschaftspflege, für mehr Klimaschutz und Tierwohl. Unsere Landwirtinnen und Landwirte versorgen unser Land mit hochwertigen, regionalen Produkten und erbringen zudem Leistungen, die zum Gemeinwohl der Gesellschaft essentiell beitragen. Sie halten den Ländlichen Raum lebenswert und zukunftsfähig, daher sind die ausgezahlten Mittel klug investiertes Geld und die vielfältige Leistung unserer Landwirte jeden Cent wert“, sagte der der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk, am 11. Dezember 2024 in Stuttgart.
Auch im zweiten Jahr der Förderperiode 2023 bis 2027 der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stand die IT-Umsetzung der deutlich komplexeren Regelungen der GAP-Reform vor großen Herausforderungen.
Hauk dankt allen Beteiligten
Insbesondere Verordnungsänderungen während des laufenden Antragjahres erforderten eine stetige Anpassung der Programmierung. Als Folge war die Antragsbearbeitung bei den Landwirtschaftsämtern teilweise erschwert. „Insofern ist das nun erzielte Ergebnis sehr zufriedenstellend. Ich danke allen Beteiligten, die mit großem Einsatz und persönlichem Engagement dazu beitragen, dass die Auszahlungen für die genannten Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags zu den bis 2022 üblichen frühen Terminen erfolgen können“, betonte Minister Peter Hauk.
Anfang Dezember 2024 starteten die ersten Auszahlungen für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL), die Steillagenförderung für Grünland (SLG) und den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EAPS). Die Direktzahlungen und die Zahlungen im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie für alle bis dahin abschließend bearbeiteten Anträge werden noch vor dem Jahreswechsel, voraussichtlich am 27. Dezember 2024, auf den Konten der Antragsteller gutgeschrieben. Nach derzeitigem Stand werden nahezu 96 Prozent der Anträge auf Direktzahlungen landesweit zu diesem ersten Termin zur Auszahlung gebracht. Weitere Bewilligungs- und Auszahlungstermine folgen ab Mitte Januar 2025 in engem Rhythmus.
Die weiteren Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags werden wie üblich im März/April (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung SchALVO, Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl FAKT II) und Juni (Umweltzulage Wald UZW) bewilligt und ausgezahlt.
Prämienhöhe bei den Direktzahlungen angepasst
Die tatsächliche Höhe der Direktzahlungen ist abhängig von der Inanspruchnahme der Direktzahlungen im jeweiligen Jahr. Die Prämienhöhe (tatsächlicher Einheitsbetrag) muss deshalb in jedem Antragsjahr auf Basis des geplanten Einheitsbetrags und dem beantragten Maßnahmenumfang in mehreren rechtlich vorgegebenen Rechenschritten berechnet werden. Das Ergebnis ist der tatsächliche Einheitsbetrag, der der Berechnung der Direktzahlung für die Antragsteller zugrunde liegt.
Ziel ist es, unter Berücksichtigung der rechtlichen Grenzen der Europäischen Union (EU) die bestmögliche Ausschöpfung der von der EU bereitgestellten Mittel für die Direktzahlungen zu erreichen. Die offizielle Bekanntgabe der tatsächlichen Einheitsbeträge je Direktzahlung für das Antragsjahr 2024 ist am 29. November 2024 im Bundesanzeiger erfolgt.
Daraus resultieren bei allen Direktzahlungen, mit Ausnahme der Junglandwirte-Einkommensstützung, höhere Prämien als ursprünglich geplant und in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2024 angegeben. Die Prämiensätze 2024 liegen allerdings bei fast allen Direktzahlungen unter den Prämiensätzen (tatsächliche Einheitsbeträge) des Antragsjahres 2023, da gegenüber 2023 die Öko-Regelungen im Jahr 2024 in deutlich höherem Umfang beantragt wurden und das insgesamt für die Direktzahlungen zur Verfügung stehende Mittelvolumen planmäßig zu Gunsten der zweiten Säule gekürzt wurde.
In der folgenden Tabelle sind die tatsächlichen Einheitsbeträge für 2024 im Vergleich zu den geplanten Einheitsbeträgen 2024 und den tatsächlichen Einheitsbeträgen 2023 dargestellt:
| 2024 | 2023 | |
Direktzahlung | Tatsächlicher Einheitsbetrag in Euro | Geplanter Einheitsbetrag in Euro | Tatsächlicher Einheitsbetrag in Euro |
Einkommensgrundstützung | 157,63 | 154,72 | 170,93 |
Umverteilungseinkommens- | 72,36 | 68,39 | 76,28 |
UES Stufe 2 | 43,41 | 41,03 | 45,76 |
Junglandwirte-Einkommensstützung | 126,58 | 134,04 | 141,75 |
Zahlung für Mutterkühe | 84,76 | 77,06 | 85,72 |
Zahlung für Mutterschafe/-ziegen | 37,88 | 34,44 | 38,31 |
Öko-Regelung (ÖR) 1a (Brache) Stufe 1 | 1.410,83 | 1.300,00 | 1.690,00 |
ÖR 1a Stufe 2 | 542,62 | 500,00 | 650,00 |
ÖR 1a Stufe 3 | 325,57 | 300,00 | 390,00 |
ÖR 1b Blühstreifen auf Ackerland | 217,05 | 200,00 | 195,00 |
ÖR 1c Blühstreifen in Dauerkulturen | 217,05 | 200,00 | 195,00 |
ÖR 1d Altgrasstreifen Stufe 1 | 976,72 | 900,00 | 1.170,00 |
ÖR 1d Stufe 2 | 434,10 | 400,00 | 520,00 |
ÖR 1d Stufe 3 | 217,05 | 200,00 | 260,00 |
ÖR 2 Vielfältige Kulturen | 65,11 | 60,00 | 58,50 |
ÖR 3 Agroforst | 217,05 | 200,00 | 78,00 |
ÖR 4 Extensivierung Dauergrünland | 108,52 | 100,00 | 149,50 |
ÖR 5 Extensive Bewirtschaftung Dauergrünland | 260,46 | 240,00 | 312,00 |
ÖR 6 Verzicht chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel Stufe 1 | 162,78 | 150,00 | 169,00 |
ÖR 6 Stufe 2 | 54,26 | 50,00 | 65,00 |
ÖR 7 Flächen in Natura 2000-Gebieten | 43,41 | 40,00 | 52,00 |