Mit zusätzlichen 40 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ fördert das Land Digitalisierungs- und Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen.
Unter dem Motto „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ setzt die Landesregierung zahlreiche Impulse für nachhaltige und zukunftsfähige Innovationen.
Das Kultusministerium stellt den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ schulbezogene Budgets zur Verfügung. Mit diesem Budget können die Schulen in Maßnahmen investieren, die Ihnen helfen, gut durch die Corona-Pandemie zu kommen. Das Programm umfasst ein Volumen von insgesamt 40 Millionen Euro. Möglich ist die Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen, sofern diese nicht durch den DigitalPakt Schule sowie seine Zusatzvereinbarungen abgedeckt sind.
Das Unterstützungsbudget für Schulen soll Schulträgern einen ergänzenden finanziellen Spielraum bieten, um Corona-bedingten Herausforderungen im Hinblick auf die Digitalisierung und die Verbesserung raumlufthygienischer Maßnahmen zur Gesunderhaltung zu begegnen.
Weit gefasste Fördermöglichkeiten
Das Programm richtet sich an alle Schulträger öffentlicher Schulen sowie privater Ersatzschulen im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums. Die gesamten Mittel werden auf die förderberechtigten Schulen verteilt.
Der Förderbereich begrifflich sehr weit gefasst. Mit den Mitteln können die Schulen sowohl in die Hardware inklusive Zubehör und ihre IT-Infrastruktur investieren. Sie können mit den Mitteln zudem Dienstleistungen in Auftrag geben oder Lizenzgebühren für Software finanzieren. Voraussetzung ist, dass im Moment der Beschaffung keine Förderung aus Programmen des DigitalPakts Schule erfolgen kann. Etwa weil zum Beispiel die Fördertatbestände in jenen Programmen nicht berücksichtigt werden oder weil die Mittel des DigitalPakts Schule mit seinen Zusatzprogrammen bereits ausgeschöpft bzw. anderweitig verplant sind.
Es muss sichergestellt sein, dass die Anschaffungen sich technisch und konzeptionell in die Infrastruktur und Rahmenbedingungen des Schulträgers einpassen. Insbesondere bei Software ist auf deren datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit zu achten. Folgekosten für den Betrieb und die Wartung nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen hinsichtlich der Übernahme mit dem Schulträger geklärt werden.
Das Programm fördert auch die Anschaffung raumlufthygienischer Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweis Raumluftfilter, CO2-Ampeln oder Einrichtungsgegenstände zum Auffangen von Tröpfchen und Aerosolen wie etwa Plexiglasscheiben.
Die Mittel hierfür stammen aus dem Programm „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“. Mit dem Programm Zukunftsland BW schafft die Landesregierung Anreize für Investitionen. So kann sich Baden-Württemberg als Standort von Zukunftstechnologien noch stärker im nationalen und internationalen Wettbewerb platzieren.
Kultusministerium: Fragen und Antworten zum DigitalPakt und Zukunftsland BW
Förderrichtlinie für das Programm Zukunftsland Baden-Württemberg (PDF)
Quelle:
/red